Bundesregierung hält Frist beim Gebäudestandard nicht ein
12. Februar 2017Die Bundesregierung hat die von der EU geforderte Definition eines verbindlichen Standards für Niedrigstenergiegebäude noch nicht festgelegt, obwohl sie bis zum 1. Januar 2017 hätte vorliegen müssen (vgl. viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes, § 2a, Absatz 3). Zudem ist weiterhin offen, welchen Energiestandard die Regierung für neue Gebäude in öffentlicher Hand festlegen will und inwieweit sie damit den Vorgaben aus Brüssel eines "nearly zero energy buildings" gerecht wird.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage zum Niedrigstenergie-Gebäudestandard hervor.