Sauberes Wasser darf kein Luxus sein! Erklärung grüner Politiker*innen
Sauberes Wasser darf kein Luxus sein! Erklärung grüner Politiker*innen
Sauberes Wasser darf kein Luxus sein! Erklärung grüner Politiker*innen
Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Während weltweit über zwei Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, gehört die Trinkwasserversorgung in Deutschland zu den Besten der Welt. Jeder Mensch in unserem Land kann Leitungswasser in der Regel bedenkenlos trinken. Das gilt es zu schützen, denn Wasser ist Leben.
Doch immer mehr Mikroschadstoffe und schwer abbaubare Chemikalien verschmutzen das Wasser. Die Reinigung wird dadurch aufwändiger und teurer.
Wir begrüßen daher die EU-Kommunalwasserrichtlinie mit der Stärkung des Verursacherprinzips „wer verschmutzt, zahlt“.
Doch dieser wichtige Meilenstein europäischen Wasserschutzes ist akut in Gefahr: Unter großem Lobbydruck und unter Aussicht auf Mehrheiten mit rechtsextremen Stimmen im EU-Parlament versucht die EVP derzeit, die Richtlinie noch vor der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten auf Druck von Lobbyinteressen zu verwässern.
Wir sind besorgt, dass hier der nächste umwelt- und verbraucherschutzpolitische Eckpfeiler abgeräumt wird und Kommunen und Verbraucher mit den Folgekosten der Verschmutzung allein gelassen werden.
Vor diesem Hintergrund fordern Julia Verlinden MdB, stv. Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Steffi Lemke MdB, Bundesministerin a.D. und Jutta Paulus MdEP, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament sowie Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien und Hansestadt Bremen, Christian Meyer, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, und Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein:
Kein Einknicken der EVP- und S&D-Fraktionen im europäischen Parlament vor Lobbyinteressen auf dem Rücken von Verbraucher*innen, Kommunen und Umwelt. Die Kosten für die Reinigung unseres Wassers müssen von jenen Unternehmen getragen werden, die das Wasser in Deutschland mit Chemikalien, Mikroplastik, Kosmetik- und Medikamentenrückstände verunreinigen statt sich um nachhaltigere Alternativen zu kümmern.
Die Bundesregierung muss die Kommunalabwasserrichtlinie als einen Meilenstein für den Gewässerschutz konsequent und zügig umsetzen und dabei Sorge dafür tragen, dass das Verursacherprinzip konsequent angewandt wird.
Hintergrund:
Die EU-Richtlinie 2024/3019 (Kommunalabwasserrichtlinie – KARL) löst die seit 1991 geltende
91/271/EWG ab. Sie wurde am 12. Dezember 2024 veröffentlich und ist am 1. Januar 2025 in
Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in
nationales Recht zu übernehmen.
Die Europäische Union hat mit KARL die rechtliche Grundlage geschaffen, um unsere
Gewässer zukünftig noch besser vor Verschmutzung zu schützen. Sie verpflichtet unter
anderem Kläranlagen ab einer bestimmten Größe zur Einführung einer vierten
Reinigungsstufe, um Mikroschadstoffe und andere schwer abbaubare Substanzen zu
entfernen, und Kommunen zur Erstellung von Abwassermanagementplänen und zur
Reduzierung der Einleitung von unzureichend behandeltem Abwasser.
Erstmals soll durch diese Richtlinie auch im Wasserbereich das Verursacherprinzip
angewendet werden: Unternehmen, die unsere Gewässer mit schwer abbaubaren
Chemikalien belasten, sollen sich mit mindestens 80 Prozent an den Reinigungskosten
beteiligen. Denn immer mehr Chemikalien, Mikroplastik, Kosmetik- und
Medikamentenrückstände belasten unsere Gesundheit, unsere Umwelt und unser Wasser.
Bisher trugen die Kosten für die aufwändige und teure Reinigung unseres Wassers nicht die
Verursacher, sondern die Verbraucher*innen über steigende Wasser- und
Abwassergebühren. Die bisherigen Reinigungsstufen wurden so einseitig von der
Allgemeinheit finanziert. Zukünftig muss gelten: wer verschmutzt, zahlt!
KARL stellt hier einen ökologischen Meilenstein dar, da mit der Richtlinie ein Preisschild auf
das öffentliche Gut Wasser gesetzt und die bisherige kostenlose Lizenz zur Verschmutzung zu
einer konsequenten Verantwortung nach dem Verursacherprinzip weiterentwickelt wird. Die
KARL gewährleistet, dass Umweltkosten verursachergerecht verteilt werden und setzt
gleichzeitig Anreize zur Reduktion von Schadstoffen.
Wasser ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für uns alle und Teil der kritischen
Infrastruktur. Auch unsere Wirtschaft ist elementar auf reines Wasser angewiesen.
Der Schutz der Ressource Wasser muss für uns alle oberste Priorität haben und steht fraglos
im übergeordneten öffentlichen Interesse.
Vorsorgender Gewässerschutz muss daher auch mit Blick auf zukünftige Generationen das
Gebot der Stunde sein.









