Verlinden fordert Wärmekosten-Transparenz-Garantie
Verlinden fordert Wärmekosten-Transparenz-Garantie
Verlinden fordert Wärmekosten-Transparenz-Garantie
Im Rahmen der Debatte um steigende Gaspreise mit Blick auf den kommenden Winter fordert Julia Verlinden, dass die Bundesregierung für eine schnellere Information der Mieter*innen über Wärmepreissteigerungen sorgt:
„Die Bundesregierung beobachtet den Gaspreis mit derselben Gleichgültigkeit, mit der sie im Hitz- und Dürre-Rekordsommer das Wetter beobachtet hat. Das Mindeste, was die Koalition nun tun muss, ist bei Mieter*innen für volle Kostentransparenz zu sorgen. Wir können heute in Echtzeit auf dem Handy sehen, wann die nächste Regenwolke über uns zieht, aber unsere Heizkosten erfahren wir erst ein Jahr später mit dem Brief der Schneckenpost. Im kommenden Jahr könnte das für viele Haushalte zu einem sehr teuren Erwachen führen. Die fossilen Heizkosten sind längst eine „zweiten Miete“ geworden.
Vor hohen fossilen Heizkosten hatte das alte Gebäudeenergiegesetz geschützt, da alle künftig eingebauten Heizungen erneuerbar betrieben worden wären. Die Änderungen der Koalition halten nun aber viele Mieter*innen in der Heizkostenfalle gefangen, da sie keine Mitsprache bei der Wahl der Heizung haben und viele Vermieter weiterhin fossile Heizungen einbauen werden. Besonders fatal: die Nutzer*innen kennen den Preis für Wärme überhaupt nicht, sondern werden nach dem Winter damit überrascht.
Wir fordern deswegen eine Wärmekosten-Transparenz-Garantie. Mieter*innen sollte künftig innerhalb von zwei Wochen über Preiserhöhungen der Versorger informiert werden, die bisher nur beim Vermieter eingehen. Nur wer weiß, dass der Preis gestiegen ist, kann seinen Geldbeutel durchbewusstes Heizen etwas schützen. Wenn der Vermieter diese wichtige Information nicht übermittelt, sollten Mieter*innen die Heizkostenabrechnung kürzen können.
Die gesetzliche Möglichkeit zum Einbau neuer fossiler Heizungen bleibt dabei ein unverantwortlicher Rückschritt der Koalition. “
Die Forderung im Einzelnen:
Einführung einer Wärmekosten-Transparenz-Garantie: Vermieter*innen sollen mindestens einmal jährlich ihre Mieter*innen über den aktuellen Tarif informieren. Zugleich muss ein bundesweiten Referenzwert genannt werden, damit sichtbar wird, ob zu durchschnittlichen oder zu deutlich überhöhten Preisen zu Lasten der Mieter*innen eingekauft wird. Informationen zu Preiserhöhungen (mit denen in den kommenden Monaten überall in Deutschland zu rechnen ist) müssen Vermieter*innen sofort, innerhalb von 14 Tagen an ihre Mieter*innen weiterleiten, sofern diese Erhöhung mehr als 5 Prozent ausmachen. Erfolgt keine fristgerechte und vollständige Information der Mieter*innen, sollen sie ein Kürzungsrecht der Heizkostenabrechnung (vgl. § 12 HeizKostenV, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html) geltend machen können.









