Endlich: Paragraf 219a ist Geschichte

24. Juni 2022
Julia Verlinden im Portrait
©Rainer Kurzeder

Der Bundestag hat die Streichung des Paragrafen 219a StGB beschlossen. Dazu erklärt Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion und  Abgeordnete für Lüneburg und Lüchow-Dannenberg:

„Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird endlich aufgehoben. Das hat der Bundestag an diesem Freitag mit klarer Mehrheit beschlossen. Ärztinnen und Ärzte haben damit endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Darauf haben viele Frauen gewartet. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen und jetzt umgesetzt.

Die Streichung war notwendig und überfällig. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten, mussten strafrechtliche Sanktionen fürchten. Der Vorwurf lautete, dass medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche „Werbung“ dafür sein könnte. Doch Ärztinnen und Ärzte sind von Berufs wegen zur Aufklärung und Weitergabe von Informationen zu zulässigen medizinischen Behandlungen verpflichtet. Dazu gehören auch Schwangerschaftsabbrüche. Mit der Streichung des Paragrafen 219a ist jetzt endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Wir bringen ihrer Arbeit und der der Konfliktberatungsstellen für Schwangere als einem wichtigen Teil guter Gesundheitsversorgung für Frauen die gebotene Wertschätzung entgegen. Das ist eine unserer Zeit angemessene Gesellschaftspolitik, die wir als Ampel umsetzen.

Als nächsten Schritt müssen wir uns allerdings dringend der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche durchführen. Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.“