Einigung zur Stärkung der Bioenergie erzielt

27. Januar 2025
©Nils Leon Brauer

Die Bundestagsfraktionen von GRÜNEN, SPD und Union haben sich auf Maßnahmen zur Stärkung der Bioenergie geeinigt. Dazu erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden aus Lüneburg:

Wir sind auf einem guten Weg, unser Stromsystem vollständig auf erneuerbare Energie umzustellen. Der Rekordausbau der erneuerbaren Energien ist ein großer Erfolg unserer Regierungsbeteiligung – diesen Kurs setzen wir konsequent fort. Gerade in Niedersachsen sind viele Wind- und Bioenergie-Anlagen für Landwirte eine wichtige Einkommensquelle. Die Bioenergie spielt im Energiesystem der Zukunft weiterhin eine wichtige Rolle, denn sie ist flexibel einsetzbar: Immer dann, wenn Sonne und Wind nicht ausreichend grünen Strom liefern, kann die Bioenergie flexibel einen wichtigen Beitrag für das System leisten. Diesen wichtigen Vorteil spielt die Bioenergie bisher noch nicht optimal aus.

Auf Initiative der grünen Bundestagsfraktion haben wir zusammen mit der SPD und der Union eine Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) erarbeitet, die die Vorteile der Bioenergie noch stärker in den Vordergrund stellt und Altanlagen einen Weiterbetrieb ermöglicht. Dabei haben wir im Vergleich zum Gesetzentwurf noch zahlreiche Hinweise aus der Branche und der Experten-Anhörung im Bundestag aufgegriffen und werden diese Woche eine überarbeitete Fassung im Bundestag beschließen.

Konkret passen wir die Ausschreibungsmengen an und erhöhen sie in diesem und dem kommenden Jahr auf 1.300 MW bzw. 1.126 MW. Damit stellen wir für viele Anlagen eine angemessene Anschlussfinanzierung sicher. Wir schaffen eine bessere Vergütung für die Flexibilisierung der Anlagen, indem wir den Flexbonus auf 100€/kW erhöhen. Den Betreibern gewähren wir eine angemessene Frist für die Umstellung auf den flexibilisierten Betrieb nach dem Ausschreibungszuschlag von 3,5 Jahren. Der Einsatz von Mais wird weiter reguliert und der Substrateinsatz hin zu mehr Gülle-, Abfall- und Reststoffverwertung verschoben. Außerdem wird für kleine Anlagen unter 350 kW eine Bagatellgrenze eingeführt, so dass sie weiter 4.000 Betriebsstunden fahren dürfen.

Mit dem neuen Gesetzespaket bringen wir das Energiesystem der Zukunft voran, indem wir die Bioenergie stärken und ihre Rolle durch mehr Flexibilisierung ausbauen.