Der Umbau der Tierhaltung kann endlich beginnen
22. Juni 2023Zum Beschluss des Deutschen Bundestages über eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung (THKG) sowie Anpassungen des Baugesetzbuches (BauGB) erklärt Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion und Abgeordnete für Lüneburg und Lüchow-Dannenberg:
„Der erste wichtige Schritt ist getan, der Umbau der Tierhaltung kann endlich beginnen! Die vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnung wird frischen Wind in die Ställe bringen. Bürger*innen in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg werden künftig Klarheit darüber haben, welche Tierhaltung sie mit ihrem Geld kaufen und damit unterstützen. Landwirt*innen haben nun endlich Planungssicherheit, wohin sie ihre Tierhaltung zuverlässig entwickeln können.
Ein Umbau der Ställe ist vielerorts nötig, um die Voraussetzung für eine bessere Tierhaltung mit mehr Platz und frischer Luft zu schaffen. Dafür hat die Koalition auch Anpassungen beim Baurecht und dem Immissionsschutz auf den Weg gebracht. Mit der neuen Regelung bekommen die Tiere ohne lange Bauleitplanverfahren schneller mehr Platz, Licht und Luft. Auch die Vergrößerung von Ställen oder notwendige Ersatzneubauten sind nun baurechtlich möglich, wenn Tierhalter*innen in eine Haltungsform mit mehr Tierschutz wechseln. Ergänzend dazu werden auch die Vollzugshinweise des Immissionsschutzrechts angepasst.
Wir wollen unsere Landwirtinnen und Landwirte in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg mit der Modernisierung ihrer Höfe nicht allein lassen und unterstützen gezielt dort, wo am meisten für die Tiere getan wird. Mehr Tier- und Klimaschutz funktionieren eben nur, wenn die Rahmenbedingungen es den tierhaltenden Betrieben ermöglichen, mit ihrer Arbeit auch ein faires Einkommen für sich und ihre Familien erzielen zu können. Bisher wurde im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro für einen ersten Anschub verankert. Weitere Vorschläge dafür, wie der Umbau auch langfristig finanziert werden kann, liegen auf dem Tisch. Für uns Grüne ist wichtig, dass hier zügig weitere Schritte unternommen werden. Viel zu lange hat sich in der Tierhaltung nichts bewegt. Verschiedene Landwirtschaftsminister*innen der Union haben mehr als zehn Jahre viel geredet, aber nichts bewegt.
In einem Entschließungsantrag haben die Ampel-Fraktionen zusätzlich deutlich gemacht, dass dies aber nur der Anfang ist. So wird zwar jetzt bei frischem Schweinefleisch mit der Kennzeichnung für den Handel begonnen, sie wird aber schrittweise auf alle tierischen Produkte ausgeweitet und dann ebenfalls in Restaurants, Imbissen, sowie in Krankenhäusern und Schulen gelten. Somit ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht nur ein zentraler Baustein für eine bessere Information der Verbraucher*innen, sondern es schafft fairen Wettbewerb für all diejenigen, die mehr Tierschutz möglich machen.
Das ist aber noch nicht alles. Es wird weitere Maßnahmen geben, damit der Umbau der Tierhaltung ein Erfolg wird. So werden vorhandene Lücken im Tierschutzgesetz geschlossen, aber auch eine Herkunftskennzeichnung und die Neuausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesamtpaket schaffen wir eine klare Zukunftsperspektive und stärken die Wertschöpfung im ländlichen Raum.“
Fragen und Antworten zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung