Das Verursacherprinzip muss auch bei Atommüll gelten!

24. November 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Nach der gestrigen Experten-Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf zur ‚Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich‘, fordert die hiesige Grüne Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden: „Das Gesetz muss schnellstmöglich im Bundestag verabschiedet werden, in jedem Fall aber noch dieses Jahr – sonst läuft uns die Zeit davon. Nachhaftung ist wichtig, aber sie allein reicht nicht aus. Denn sie schützt nicht bei Insolvenz eines der großen Energie-Konzerne!“So hat z.B. RWE seit Anfang 2011 mehr als 80 Prozent seiner Börsenkapitalisierung verloren. Und der Wert der Kraftwerksanlagen fällt weiter.

Verlinden sieht das Nachhaftungsgesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung. „Jedoch muss das zum Teil noch vorhandene Kapital der Energieversorger jetzt schnell in einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht gesichert werden. Nur so lassen sich die Steuerzahler vor ungerecht­fertigter Abwälzung von Milliardenkosten der Konzerne schützen. Das Verursacherprinzip muss auch bei Atommüll gelten!“

Der Staat macht sich bei der Standortsuche für Atommüll unabhängiger von finanziellen Konzerninteressen, wenn die Rückstellungen der Konzerne eingesammelt und gesichert werden. Nur so können wissenschaftliche Sicherheitskriterien im Mittelpunkt der Endlagersuche stehen. Ansonsten ist die Gefahr zu groß, dass am Ende aus Kostengründen auf die billigste Lösung zurückgegriffen würde.

Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, berichtet zur Expertenanhörung: „Die Mehrheit der Sachverständigen erklärte das Gesetz zur Konzernnachhaftung bei den Kosten für AKW-Rückbau und Atommüll-Entsorgung ganz klar für verfassungskonform. Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht nur zulässig, sondern sogar geboten sei; der Staat müsse so handeln. Nur die Union nominierte Anwälte, die für die Konzerne arbeiten und das Gesetz infrage stellen. Ein Armutszeugnis: Noch immer agiert die Unionsfraktion als Handlanger der AKW-Betreiber und greift dafür sogar die Arbeit der eigenen Bundesregierung an. Immer unverhohlener offenbart die Union ihr Selbstverständnis: nicht Anwalt der Steuerzahler, sondern Komplize der Konzerne.In der Anhörung wurde aber auch deutlich: Der im Kern sinnvolle und notwendige Gesetzentwurf hat Lücken, die kurzfristig ausgebessert werden können und müssen.“