CO2-Preis muss bei Vermieterinnen und Vermietern angesetzt werden
6. März 2021Wenn der CO2-Preis Klimaschutzwirkung entfalten soll, muss er bei denen ansetzen, die die Investitionsentscheidung treffen. Das sind die Vermieterinnen und Vermieter. Deshalb sollen sie den CO2-Preis in voller Höhe übernehmen und die Mieterinnen und Mieter davon entlastet werden. Das ist nicht nur sozial gerecht, sondern im Sinne des Klimaschutzes auch die logische Konsequenz – so die Argumentation in meiner Rede zum Tagesordnungspunkt CO2-Bepreisung bei Mietwohnungen.