Verlinden: Ohne Geologiedatengesetz keine Transparenz bei Endlagersuche!

5. Februar 2019
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Am 2. Februar hat in Berlin die Tagung „Geologische Daten im Brennpunkt: Transparenz als Voraussetzung für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren“ stattgefunden. Der Veranstalter, das Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche (NBG), wollte damit die Debatte voranbringen, schließlich war das Geologiedatengesetz von der Großen Koalition in Berlin seit Jahren angekündigt. In der letzten Wahlperiode hatten sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen, sämtliche relevanten geologischen Daten für die Endlagersuche öffentlich zu machen, um so Transparenz des Suchverfahrens herzustellen.

Auch zur Veranstaltung am Wochenende lag noch kein Referentenentwurf dieses Gesetzes vor, aber die zuständigen Mitarbeiter des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums trugen die geplanten Inhalte mündlich vor und versicherten die baldige Fertigstellung. Es sei weiterhin nötig, eine Lösung für den Konflikt zwischen Transparenz für die Öffentlichkeit einerseits und den Rechten Dritter andererseits zu finden, insbesondere derjenigen, die geologische Daten z.B. für die Rohstoffsuche gesammelt und analysiert haben und wirtschaftliche Interessen damit verbinden.

Für Julia Verlinden, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag, wurden durch die Vorträge aus dem Wirtschaftsministerium schon einige Schwachpunkte des Gesetzesvorhabens deutlich: „Es ist gut, dass mit dem geplanten Gesetz Rechtssicherheit zur Veröffentlichung von Geodaten geschaffen wird. Auch eine Pflicht zur Sicherung von vorhandenen Daten und beispielsweise alten Bohrkernen ist dringend nötig. Denn für ein transparentes wissenschaftliches Verfahren muss es möglich sein, die einzelnen Verfahrensschritte der Endlagersuche anhand der dokumentierten Daten und Methoden nachzuvollziehen und zu kritisch zu überprüfen. Sämtliche Fakten und deren Interpretationen, die als Argumente für oder gegen einen Atommüll-Standort dienen, müssen deswegen veröffentlicht werden, da muss das Gemeinwohlinteresse über dem von individuellen Wirtschaftsinteressen stehen. Es soll ja zum einen darum gehen, dass am Ende ein Standort im Vergleich mit anderen Standorten und anhand von nachprüfbaren Kriterien ausgewählt wird. Aber zum anderen ist es auch absolut notwendig, dass sichergestellt wird, dass auch alle Erkenntnisse, die möglicherweise gegen ein Atommülllager sprechen, auf den Tisch kommen.“

Bereits 2020 soll von der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) eine Karte mit den bundesweiten Teilgebieten fertiggestellt werden, die für die weitere Endlagersuche theoretisch in Frage kommen. Verlinden: „Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, ihren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Ohne umfassende Informationsrechte für die Öffentlichkeit in einem Geologiedatengesetz kann es kein transparentes Verfahren geben. Betroffene Regionen werden dann zurecht das Vorgehen der Behörden in Frage stellen.“