Veränderungssperre Gorleben kippen – Noch ist es nicht zu spät!

5. Mai 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre sollte ursprünglich am 8. Mai 2015 durch den Bundesrat gebracht werden. „Durch die Verschiebung auf den 12. Juni ist etwas Zeit gewonnen, die wir nutzen sollten“, so die hiesige grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Julia Verlinden beim letzten öffentlichen Arbeitstreffen zur Endlager-Kommission am 2. Mai in Dannenberg.

Wie Miriam Staudte, MdL, aus der landespolitischen Perspektive berichtet, sind sich SPD und Grüne in Niedersachen einig, der Verlängerung nicht zuzustimmen. Im Zentrum der grünen Kritik steht die Ungleichbehandlung von Gorleben mit allen anderen potentiellen Endlagerstandorten in Deutschland. Eine Sonderbehandlung von Gorleben sei nicht gerechtfertigt und kontraproduktiv für den weiteren Prozess. Deshalb unterstütze man auch den Vorschlag, vorrübergehend alle Bergbauvorhaben in Deutschland zurückzustellen, bis eine Eingrenzung der Suchräume vorgenommen wird.

Die aktuelle Zielrichtung der Kommission, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, um zukünftig andere potentielle Standorte bundesweit zu sichern, ist zwar richtig, kommt für eine echte Gleichbehandlung jedoch zu spät, wenn vorab bereits die Veränderungssperre verlängert wird.

Verlinden: „Bei den Debatten in der Atommüll-Kommission hat sich gezeigt, wie zentral die Entscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den weiteren Prozess ist. Wenn das Bundesumweltministerium hier ohne Berücksichtigung dessen Fakten schaffen will, dann trägt das nicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit bei. Ich erwarte, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat ihrer Verantwortung bewusst sind.“

Zu Beginn des Arbeitstreffens hatte Gabi Haas von der Rechtshilfe Gorleben den Anwesenden die Historie der Gorlebener Veränderungssperre dargestellt und dabei festgestellt, dass diese Sperre an ein ganz konkretes Erkundungsvorhaben gekoppelt war, das nun nicht mehr gegeben ist. Insofern sei das Scheitern des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht zwar unbefriedigend, greife jedoch der Entscheidung in der Sache noch nicht vor. Das inhaltliche Urteil stehe noch aus. Von daher sei die Rechtshilfe Gorleben weiterhin optimistisch.