Mitpreisbremse auch für Gewerbe – Für lebenswerte und lebendige Innenstädte

13. Oktober 2020
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In der letzten Woche hat der Bundestag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches beraten. Dazu erklärt Julia Verlinden:

Nicht mehr nur die Wohnungsmieten sind an vielen Orten rasant gestiegenen, auch immer mehr Gewerbetreibende leiden inzwischen unter zu hohen Mieten. Unterdessen spitzt sich vor allem in den Innenstädten wegen der COVID-19-Pandemie und weggebrochener Umsätze die Lage weiter zu. Das städtische Leben droht zu veröden, wichtige Treff- und Kommunikationsorte verschwinden. Stattdessen bleiben häufig nur Filialen großer Ketten übrig, die sich die hohen Mieten noch leisten können.

Wir Grüne wollen dieser Entwicklung entgegenwirken. Deshalb hat unsere Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem das Kleingewerbe schützen soll. Wir wollen die Regeln der Mietpreisbremse für Wohnraum auch auf bestimmte Gewerbemietverhältnisse anwenden. Außerdem wird der Schutz vor Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags erhöht und ein Verlängerungsrecht für befristete Mietverhältnisse installiert. Diese Regeln sollen alle Mieter*innen von Gewerbeflächen bis zu einer Größe von 250 qm schützen. Auf größeren Flächen wollen wir insbesondere soziale Einrichtung wie etwa Kitas oder Pflegedienste vor untragbaren Mietsteigerungen bewahren.

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir auf Bundesebene ein Gewerbemietrecht installieren, das vor Verdrängung schützt. Wir wollen Kleingewerbetreibenden, Kulturschaffenden, Handwerker*innen und sozialen Einrichtungen so eine sichere Perspektive geben, damit wir alle auch in Zukunft in schönen und lebenswerten Innenstädten wohnen, arbeiten und einkaufen können.

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.