Klimaschutz ist Grundrecht

3. Mai 2021

Jetzt ist es höchstrichterlich bestätigt: Die schwarz-rote Bundesregierung tut viel zu wenig für den Klimaschutz und missachtet damit die Rechte der kommenden Generationen. Denn ohne ausreichenden Klimaschutz sind nicht nur unsere Lebensgrundlagen in Gefahr, sondern auch wesentliche Freiheiten. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage vor allem junger Klimaschützer*innen und Umweltorganisationen gegen das Klimaschutzgesetz der Regierung heißt es wörtlich:

„Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. […] Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.“

Damit ist klar: Die Bundesregierung darf notwendige Maßnahmen nicht länger herauszögern. Verantwortliche aus Union und SPD versprechen jetzt hastig Korrekturen beim Klimaschutz. Wir sind gespannt, ob es wieder einmal bei leeren Versprechungen bleibt oder kurz vor Ende der Amtszeit dieser Regierung noch substanzielle Verbesserungen kommen.

Wir Grüne haben jedenfalls schon lange die passenden Vorschläge vorgelegt – von einem höheren Klimaziel über den massiv beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie bis zu Klimamaßnahmen für Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft.