Jahressteuergesetz sorgt für Schub bei der Energiewende

19. Dezember 2022

In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Dadurch können Bürger*innen ab nächstem Jahr direkt vor Ort noch leichter einen konkreten Beitrag leisten, um die Gesellschaft unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Das Jahressteuergesetz hilft dabei, die Energiewende effektiv voranzutreiben, indem Bürger*innen finanziell unterstützt und von Bürokratie entlastet werden.

Das Jahressteuergesetz fördert besonders kleine Photovoltaik-Anlagen, wie sie einige bereits auf dem Dach haben. Anschaffung und Wartung von Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak werden von der Umsatzsteuer befreit. Neue PV-Anlagen werden dadurch günstiger und attraktiver. Aber auch bisherige Betreiber*innen von solchen Anlagen profitieren von der Umsatzsteuerbefreiung bei der Wartung. Außerdem werden sie rückwirkend zum 1.1.2022 von der Einkommenssteuer befreit und so von bürokratischen Hürden entlastet.

Auch in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg fehlt es wie vielerorts an nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum. Mit dem Jahressteuergesetz wird eine klimagerechte Neubauoffensive vorangetrieben und Bürger*innen und Unternehmen beim Bau von klimagerechten Wohnungen gefördert. Für neue Mietwohnungen, die das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) aufweisen und den Energieeffizienzstandard EH-40 erfüllen, gilt ab 2023 eine Sonderabschreibung. Hierdurch wird künftig nachhaltiges Bauen von Mietwohnungen günstiger sein als konventionelles. Für die Mieter*innen dieser Immobilien bedeutet das geringere Heizkosten – denn ökologisch und sozial gehen nur Hand in Hand. Diese neuen klimagerechten Wohnungen profitieren zusätzlich von einer Anhebung des regulären Abschreibungssatzes. Bestehende Riester-Verträge können außerdem zur energetischen Sanierung der eigenen vier Wände genutzt werden. Wer sich für ökologisches Bauen einsetzt, wird jetzt auch dafür belohnt.