Erheblicher Nachbesserungsbedarf beim Endlagersuchgesetz
4. November 2014Nach Ansicht von Dr. Julia Verlinden, der Grünen MdB aus der Region, hat die gestrige Anhörung zur Evaluierung des Standortsuchgesetzes (StandAG) noch erheblichen Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Von 16 angehörten Experten formulierte z.B. die Umweltjuristin Dr. Bettina Keienberg deutliche Kritik. Sie fordert einen besseren Rechtsschutz durch Klagemöglichkeiten, die im bisherigen Verfahren nicht vorgesehen sind. Gegen die geplante „Legalplanung“ mit Parlamentsentscheidungen spricht demnach vor allem, dass sie nicht europarechtskonform sind. Denn der Sicherheitsnachweis würde erst nach dem Parlamentsentscheid erfolgen. Ebenso würde das Parlament über eine Umweltverträglichkeitsprüfung entscheiden, was europarechtlich unzulässig wäre. Sie plädiert daher für normal beklagbare Behördenentscheidungen.
Die Schaffung einer neuen Oberbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE), wurde mehrfach als rechtlich unnötig und für die Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend abgelehnt.
Von Seiten der Betreiber-Juristen kamen ganz andere Änderungswünsche zur Sprache. So fordert der EON-Anwalt Prof. Dr. Christoph Moench nicht nur die weitere Einlagerung von Castor-Behältern in Gorleben, sondern er stellt gleich das ganze Verursacherprinzip in Frage. Weil die Endlagersuche zu lange dauere und nach seiner Meinung Gorleben mutmaßlich eignungshöffig sei, sei eine vergleichende und offene Endlagersuche nicht durch das Verursacherprinzip gedeckt und müsse daher vom Staat finanziert werden.
Gegen solche massiven Angriffe auf das Verursacherprinzip wendet sich Dr. Julia Verlinden entschieden. Sie fordert, wie einige kritische Gutachter auch, eine schnelle Überführung der Entsorgungsrücklagen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds, damit überhaupt eine geordnete und ergebnisoffene Suche beginnen kann und der Prozess nicht ständig von Klagen und Erpressungsversuchen durch die Energiekonzerne gestört wird. „Dieses Vorgehen passt nicht zu einer Kultur des fairen Umgangs miteinander, wie es für einen gemeinsamen Prozess notwendig wäre“, so Verlinden.