Bundestagsabgeordnete Pols und Lotze bekennen sich zu Klageprivilegien für Konzerne

26. September 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur gestrigen Abstimmung im Bundestag über die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in den geplanten Handelsabkommen TTIP und CETA erklärt Dr. Julia Verlinden, Bundestagsabgeordnete für die Wahlkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg:

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben in einer namentlichen Abstimmung einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion abgelehnt, der nur eine Forderung enthält: Keine Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in den Handelsabkommen CETA und TTIP! Die große Koalition will also CETA wie auch TTIP auch dann nicht ablehnen, wenn derart einseitige Klageprivilegien für Konzerne in den Abkommen verbleiben. Das ist aus Sicht der Grünen unverantwortlich. Auch die Lüneburger Bundestagsabgeordneten Pols und Lotze wollen diese gefährlichen Hintertüren der Freihandelsabkommen CETA und TTIP nicht verschließen, wie die namentliche Abstimmung gezeigt hat.

Investor-Staat-Schiedsverfahren ermöglichen den Unternehmen, milliardenschwere Entschädigungsklagen gegen Staaten anzustrengen. Solche Regelungen in die geplanten Handelsabkommen aufzunehmen birgt nur Risiken und keine Chancen. Deshalb müssen die entsprechenden Regelungen gestrichen werden.

Ein Abkommen, das die Rechte einzelner Konzerne über die der Bürgerinnen und Bürger und über demokratische Entscheidungen im Parlament stellt, kann nicht akzeptiert werden. Schon jetzt zeigen Beispiele aus der Praxis, dass Konzerne über den Weg der internationalen Schiedsgerichte gezielt gegen staatliche Regulierung vorgehen, um Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe zu erstreiten – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Besonders das Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten überrascht und enttäuscht, da der SPD-Parteikonvent am vergangenen Samstag noch klar eine Ablehnung dieses Instruments beschlossen hatte.

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