Bund muss Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung unterstützen

7. November 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur Änderung des Baugesetzbuches, mit dem Ziel, die Aufnahme von Flüchtlingen in Gewerbegebieten zu ermöglichen, erklärt Dr. Julia Verlinden, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Lüneburg:

Viele Kommunen in Deutschland stehen derzeit vor einer extrem schwierigen Situation. Angesichts steigender Flüchtlingszahlen wird vor allem Raum zur Unterbringung knapp. Auch in Lüneburg und anderen Kommunen in Nord-Ost-Niedersachsen verschärft sich die Situation. Angesichts der Notlage der Kommunen kann die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten eine zeitlich befristete Übergangslösung darstellen. Vorrang muss aber immer die Unterbringung in Wohngebieten haben, denn nur hier kann der Zugang zu Integrationskursen sowie schulischen und medizinischen Einrichtungen gewährleistet werden. Eine menschenwürdige Unterbringung der Schutzsuchenden muss immer an erster Stelle und darf keinesfalls zur Diskussion stehen.

Fakt ist, dass das Bauplanungsrecht nicht die missglückte Flüchtlingspolitik der letzten Jahre ausgleichen kann. Aber es kann Kommunen in Notlage zumindest kurzfristig bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen, die von der Bundesregierung in dieser Sache im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung muss deutlich mehr tun und die bundeseigenen Liegenschaften wie z.B. ehemalige Kasernen in Lüneburg den Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung unbürokratisch und zu bezahlbaren Mieten überlassen.

Wir Grüne fordern außerdem ein Bauprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro, das die Kommunen zusätzlich entlastet sowie einen zielorientierten und ernstgemeinten nationalen Flüchtlingsgipfel statt bloßem Kaffeeklatsch im Kanzleramt.

Entschließungsantrag zur Änderung des BauGB der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gesetzentwurf zur Änderung des BauGB der Bundesregierung