Verlinden, Staudte und von Oppen empört über Vorstoß der Bundesregierung, die Veränderungssperre für Gorleben erneut zu verlängern

14. Februar 2017
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Derzeit darf im Raum Gorleben nichts unternommen werden, was die Möglichkeit einschränkt, diesen Standort perspektivisch untertägig für Atommüll zu nutzen. Deswegen gilt eine sogenannte „Veränderungssperre“. Dieser Sonderstatus von Gorleben sollte bis zum 31. März 2017 beendet werden, so hatte es die Atommüll-Kommission am 18. Mai 2015 beschlossen. Das hatte die Bundesregierung bisher auch fest zugesagt. Doch jetzt will sie die Veränderungssperre für Gorleben entgegen dieser Vereinbarung doch verlängern. Gestern hat das Bundesumweltministerium den Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die „Gorleben-Kommunen“ bis hin zur Samtgemeinde Lüchow aufgefordert, zum Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre Stellung zu beziehen.

„Es ist unglaublich, dass die Bundesregierung an einer Verlängerung der Sonderrolle von Gorleben arbeitet, statt den wichtigen und dringenden Auftrag der bundesweiten Standortsicherung in den Mittelpunkt zu stellen.“, so Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Lüneburg Lüchow-Dannenberg.

„Statt wieder nur Gorleben im Blick zu haben, hätte auch der §21 des Standortauswahlgesetzes vorab verabschiedet werden können, um die Bedeutung der bundesweiten Standortsicherung deutlich zu machen“, so Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, die nach all den Diskussionen der vergangenen Wochen überrascht war, als sie von diesem Vorstoß gehört hat.

Die Gartower Grünen Ratsfrau Asta von Oppen, die das Schreiben des Umweltministeriums als Fraktionsvorsitzende bekam, ist entsetzt: „Die Auseinandersetzungen um Gorleben sind seit Anbeginn von juristischen Winkelzügen geprägt, die zu keiner belastbaren Lösung führen! 2015 wurde ein Versprechen gegeben, dass es die allerletzte Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben sei. Es fällt schwer, Vertrauen in die neue Endlager-Suche aufzubauen, wenn von der Bundesregierung schon wieder ein Versprechen gebrochen wird. Wir akzeptieren keine weitere Sonderstellung von Gorleben.“

Verlinden fordert: „Wenn die Bundesregierung der Ansicht ist, dass eine Regelungslücke zwischen Auslaufen der bestehenden Veränderungssperre für Gorleben und Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes geschlossen werden muss, dann muss es eine Gleichberechtigung aller potentiellen Standorte geben. Und das kann nur mit einer bundesweiten Regelung erfolgen. Soll die Bundesregierung doch eine bundesweite Veränderungssperre für drei Monate beschließen!“

Hintergrund:

Der Bundesrat hatte sich der Empfehlung der Atommüll-Kommission am 12. Juni 2015 einstimmig angeschlossen, was Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel damals zu der Äußerung veranlasste: „Der heutige Beschluss des Bundesrates ist ein wichtiger Meilenstein […] der eine rechtliche Regelung zur Gleichbehandlung und Sicherung aller potentiellen Standortregionen und Planungsgebiete in der Bundesrepublik fordert.“

Heute, fast zwei Jahre später, ist zwar in der aktuell noch diskutierten Novellierung des Standortauswahlgesetz (StandAG) im § 21 eine bundesweite Standortsicherung vorgesehen, wenn auch mit Ausnahmen und Regelungslücken, die gewisse Nutzungen zulassen.

Doch die Bundesregierung befürchtet offenbar, dass dieses Gesetz nicht mehr rechtzeitig vor dem 31. März verabschiedet wird und in Kraft tritt. Dann entstünde eine Lücke zwischen Ende der Gorleben-Veränderungssperre und der neuen bundesweiten Sicherung potentieller Atommüll-Endlager-Standorte.