Überhöhte Managergehälter begrenzen

20. Februar 2017
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur Debatte um überhöhte Managergehälter erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete für Lüneburg und Lüchow-Dannenberg:

Die „Goldene Betriebsrente“ von Ex-VW-Vorstandchef Martin Winterkorn von 3.100 Euro täglich und die zweistellige Millionenabfindung an die VW-Vorständin Christine Hohmann-Dennhardt haben zurecht eine breite gesellschaftliche Debatte über die Angemessenheit von Vorstands- und Ruhegehältern ausgelöst. Diese Fehlentwicklungen zu beklagen reicht nicht. Wir Grüne wollen, dass überhöhte Bezüge nicht mehr mit Steuergeldern durch die Allgemeinheit mitfinanziert werden.

Durchschnittlich verdient ein Vorstand eines Dax-Unternehmens in einem Jahr so viel, wie seine Beschäftigten in 57 Jahren. Dazu kommt oft noch eine hohe Betriebsrente, von exorbitanten Abfindungen ganz zu schweigen. Wir Grüne fordern mit unserem Antrag überhöhte Managergehälter zu begrenzen: Unternehmen sollen von den Jahresgehältern ihrer Manager nur noch bis zu 500.000 Euro pro Person von der Steuer absetzen können. Darunter fallen das Festgehalt, aber auch Zahlungen, die sich am Gewinn des Unternehmens orientieren, wie zum Beispiel Boni. Bei einmaligen Zahlungen, wie Abfindungen sollen nur noch eine Million Euro pro Kopf steuerlich absetzbar sein. Manager sollen außerdem nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust des Unternehmens beteiligt werden. So schaffen wir wieder mehr Fairness und Gerechtigkeit.

Den Antrag ‚Mehr für das Gemeinwohl – Steuerabzug für Managergehälter deckeln‘ gibt es hier zum Download.