Zu dem heute vorgestellten zweiten UBA-Gutachten zum Fracking erklärt Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Das UBA-Gutachten zeigt, dass Fracking trotz aller gegenteiligen Behauptungen der Industrie eine Technologie mit hohen Risiken bleibt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks wollen Fracking unterhalb von 3000 Meter Tiefe erlauben und im Schiefergas in geringeren Tiefen Pilotprojekte durchführen. Gabriel und Hendricks orientieren sich nicht am Stand der Wissenschaft, sondern an den Wünschen der Erdgasindustrie.
Die Studie des UBA liefert keinen Beleg, warum Erdgasfracking 3001 Meter unter der Erde sicherer und umweltfreundlicher sei als in 2999 Meter Tiefe. Das Gutachten zeigt außerdem, dass Fracking mit wassergefährdenden Substanzen nicht nur im Schiefergas, sondern auch im Tight Gas Risiken für Umwelt und Trinkwasser birgt.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen, die Gesetze deutlich zu verschärfen und strenge Auflagen, wenn die Fracking-Technologie eingesetzt wird. Die Frage jedoch, ob wir Fracking für die Energiewende überhaupt benötigen, und ob die kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Erdgasmengen die Inkaufnahme der Risiken rechtfertigt, war nicht Teil des Forschungsauftrags und wurde in der Studie nicht erörtert. Die grüne Bundestagsfraktion fordert, dass Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl untersagt wird. Mit der Energiewende wollen wir ohnehin Erdgas, Erdöl und Kohle konsequent durch Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ersetzen. Nur so können wir perspektivisch ganz auf fossile Energieträger verzichten, die Abhängigkeit von Importen verringern und das Zwei-Grad-Klimaziel einhalten.
Das UBA-Gutachten weist außerdem auf generelle Probleme der Erdgasförderung hin, die auch dann dringend geregelt werden müssen, wenn Erdgas ohne Einsatz des Fracking-Verfahrens gefördert wird – wie z.B. die Erdbebengefahr durch die Verpressung von giftigen Lagerstättenwassern. Für uns Grüne ist klar: Nur durch eine umfassende Reform des antiquierten Bergrechts kann die Rohstoffförderung insgesamt umweltverträglicher werden. Die Vorschläge von Gabriel und Hendricks von Anfang Juli greifen an dieser Stelle viel zu kurz.