Regierung verkompliziert Regeln für Mini-KWK

16. Mai 2019
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Umstellung von einem digitalen auf ein analoges Verfahren bei Anträgen für Mini-KWK-Anlagen stellt für die Betreiber einen deutlichen Nachteil dar, da sich der Prozess damit stark verlangsamt und höhere Kosten entstehen. Julia Verlinden hatte die Bundesregierung zu den Gründen befragt. 

Die Bundesregierung begründet diese Umstellung in ihrer Antwort mit dem von der EU durchgeführten Monitoring-Verfahren zum KWKG, bei dem einige Aspekte zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben beim Vollzug bemängelt wurden. Gleichzeitig muss aufgrund der angepassten Kumulierungsregelung im Energiesammelgesetz jährlich nachgewiesen werden, dass keine Überförderung vorliegt. Die Regierung stellt allerdings in Aussicht, das elektrische Zulassungsverfahren an diese neuen Anforderungen anzupassen und demnach das händische Verfahren zur Übergangslösung zu machen.

Dazu erklärt Julia Verlinden: "Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen grundsätzlich einen wichtigen Part im Energieversorgungssystem. Ihnen sollten von der Regierung keine weiteren Hürden in den Weg gelegt werden. Allerdings müssen fossile KWK-Anlagen – egal welcher Größe – perspektivisch auf erneuerbare Energien umgestellt werden."