Neue Berechnung zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der A39 ist Paukenschlag!

12. März 2025
©Nils Leon Brauer

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat neue Berechnungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der „Straßenprojekte“ im BVWP 2030 veröffentlicht, u.a. auch zur geplanten A39. Dazu erklärt Julia Verlinden:

„Die neue Berechnung des Bundesumweltministeriums zum Kosten-Nutzen-Verhältnis des Autobahn-Neubauprojekts A39 ist ein Paukenschlag.

Allein durch die Aktualisierung der gestiegenen Baukosten und des zu erwartenden CO2-Preises fällt der in der Vergangenheit angenommene Nutzen des Autobahn-Neubaus unter die Kosten zurück. Das Projekt wäre damit gesamtwirtschaftlich nicht mehr vorteilhaft.

Berücksichtigt man eine verringerte Verkehrsnachfrage, wie sie das Bundesverkehrsministerium in seinem Bericht zur Bedarfsplanüberprüfung erst im Dezember für die A39 festgestellt hatte, sinkt das Kosten-Nutzen-Verhältnis auf 0,2. Die Kosten übersteigen den Nutzen also dramatisch.

Die Aussage des Verkehrsministeriums, dass keine Änderung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen notwendig sei – obwohl der Bedarf mit der jüngsten Verkehrsprognose für die A 39 nach deren eigenen Prognosemethode gesunken ist und zugleich die Kosten ständig steigen -, ist also keineswegs plausibel. Im Gegenteil, selbst in der dringend zu überarbeitenden Systematik des Bundesverkehrswegeplans besteht für den Neubau der A39 kein Bedarf.

Das Bundesverkehrsministerium muss nun unverzüglich zu diesen neuen Zahlen Stellung nehmen und seine aktualisierte Kosten-Nutzen-Berechnung zu allen Autobahn-Projekten vorlegen deren Bau absehbar beginnen soll. Diese Berechnungen sind auf Beschluss des Haushaltsausschusses seit Ende letzten Jahres überfällig.

Kommt das Verkehrsministerium seiner Pflicht zur kritischen Prüfung des Bedarfs und einer Anpassung der Verkehrsplanung nicht nach, droht ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe.“

Studie „Umwelt- und naturschutzorientierte Transformation der Bundesverkehrswegeplanung – Überprüfung der Verfahren und Bewertungsmethodiken des BVWP 2030 und Weiterentwicklung in einen BVMP 2040

 

 

©Nils Leon Brauer