Mehr Transparenz an der Ladentheke

7. Juni 2022
mehrere Rinder auf der Weide
©Unsplash/Alexas_Fotos

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat heute Eckpunkte für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung vorgestellt. Dazu erklärt Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion:

„Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist längst überfällig. Viel zu lange hat sich hier nichts bewegt. Dass nun ein Vorschlag für die Kennzeichnung der Tierhaltungsform vorliegt, ist ein wichtiges Signal. Bäuerinnen und Bauern brauchen diese Klarheit, damit sie ihre betriebliche Zukunft planen können.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, wie die Tiere gehalten werden, deren Produkte (Fleisch, Milch etc.) sie an der Ladentheke kaufen. Mit der nun geplanten Kennzeichnung können künftig sie eine informierte Kaufentscheidung treffen und zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden. Die Haltungskennzeichnung beginnt ab dem kommenden Jahr zunächst mit Schweinefleisch. Sie informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher anhand fünf verschiedener Haltungsformen, wie die Tiere konkret gehalten wurden.

Um die Voraussetzung für eine bessere Tierhaltung zu schaffen, ist vielerorts ein Umbau nötig. Wir wollen die Landwirtinnen und Landwirte mit der Modernisierung ihrer Höfe nicht allein lassen und dort gezielt fördern, wo am meisten getan wird. Die im Bundeshaushalt verankerte eine Milliarde Euro wird einen ersten Anschub leisten. Weitere Vorschläge, wie der Umbau finanziell gestemmt werden kann, liegen seit einiger Zeit auf dem Tisch. Klar ist: Die finanziellen Spielräume müssen dafür genutzt werden, gezielt bäuerliche Betriebe zu unterstützen, die Tiere zu höchsten Standards halten wollen.

Mehr Tier- und mehr Klimaschutz funktioniert nur dann, wenn die Rahmenbedingungen es Landwirtinnen und Landwirten ermöglichen, mit ihrer Arbeit auch ein gutes Einkommen für sich und ihre Familien erzielen zu können. Mit der Tierhaltungskennzeichnung machen wir die wertvollen Leistungen unserer tierhaltenden Betriebe für alle sichtbar. Wir bieten ihnen zudem eine Perspektive, damit sich Investitionen in Tier- und Klimaschutz lohnen.“

Hintergrund:

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmenden auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inkl. einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Ausgestaltung der Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch:

  • Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Haltungsform Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Haltungsform Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Eckpunkte für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung