Kraftakt mit Defiziten: Atommüll-Kommission beschließt Abschlussbericht

28. Juni 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Kommission hat über 2 Jahre lang intensiv zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen des Umgangs mit dem Atommüll gerungen. Einige Fragen konnten geklärt werden, andere haben bis zum Schluss zu heftigen Debatten geführt. Es ist nicht gelungen, zu allen Punkten einen Konsens innerhalb der Kommission zu finden: Mehrere Sondervoten zeigen, dass es weiterhin erhebliche Zielkonflikte verschiedener Akteure gibt.

Im Abschlussbericht wurden dem Gesetzgeber nun wissenschaftliche Kriterien für die folgende Standortauswahl empfohlen, die nicht zwangsläufig gewährleisten, dass der sicherste und bestmögliche Endlagerstandort ausgewählt wird. So ist die Anzahl der mindestens miteinander zu vergleichenden untertägig erkundeten Standorte nicht festgelegt. Außerdem sind geologische Kriterien, die für größere Sicherheit gesorgt hätten, nicht als Mindestkriterien, sondern nur als „Abwägungskriterien“ beschlossen worden. Damit wurde das früher unverzichtbare Mehrbarrierensystem aufgegeben.

Andererseits wurden in der letzten Nacht noch einige Verbesserungen der Empfehlung der Kommission erreicht – auch durch das Engagement von Minister Stefan Wenzel: So z.B. die grundsätzliche Festlegung der Grenztemperatur von maximal 100 Grad bei der Einlagerung des Atommülls und eine Ausweitung der Klageberechtigten.

Das nun geplante nationale Begleitgremium, dass das Standortauswahlverfahren beobachten soll, braucht kritische Personen, die die einzelnen Schritte des Bundesamt für Entsorgungssicherheit konsequent überprüfen und die gesellschaftliche Debatte begleiten.

Auch die Menschen im Wendland werden den Prozess der Standortauswahl genau beobachten und sich einmischen. Wir wollten keine Atomkraft, aber ein sicheres Endlager für den Müll brauchen wir trotzdem. Das kann Gorleben schon aus geologischen Gründen nicht sein.