Kein Klimaschutz ohne faire Wärme

16. Februar 2017
Julia Verlinden hier zusammen mit Toni Hofreiter MdB und Chris Kühn MdB bei der Vorstellung der Studie "Die neue Wärmewelt" im November 2016

Zum Grünen Aktionsplan Faire Wärme, den die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen heute in den Bundestag einbringt, erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik und Abgeordnete für Lüneburg – Lüchow-Dannenberg:

Über die Hälfte der Energie wird durch Wärmeerzeugung verbraucht, hier wird ein Großteil der klimaschädlichen Treibhausgase ausgestoßen. Ohne den Umbau unserer Wärmeversorgung gibt es also keinen ausreichenden Klimaschutz. Doch die energetische Sanierung von Gebäuden verläuft schleppend und erneuerbare Wärme stagniert auf niedrigem Niveau. Statt endlich gegenzusteuern, schafft die Bundesregierung es noch nicht einmal, das angekündigte Gebäudeenergiegesetz auf den Weg zu bringen. Die Union will selbst kleinste Fortschritte für Energieeffizienz und Erneuerbare mit aller Macht verhindern.

Wir Grüne bringen deshalb unseren Aktionsplan Faire Wärme ins Parlament. Darin zeigen wir, wie der Wärmebedarf deutlich gesenkt und die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien und Abwärmenutzung umgestellt werden kann. Gleichzeitig wollen wir Mieterinnen und Mieter mit einem sozialen und ökologischen Mietrecht vor Verdrängung schützen und die Kommunen bei der Sanierung ganzer Stadtteile mit gezielten Förderprogrammen unterstützen. So erreichen wir eine faire und klimaschonende Wärmeversorgung für alle.

Investitionen in eine moderne Wärmeversorgung sind nicht nur gut fürs Klima. Sie machen Deutschland unabhängiger von Öl- und Gasimporten und schützen Haushalte und Unternehmen so vor unkalkulierbaren Preisrisiken. Und sie wirken als Konjunkturprogramm für die Wirtschaft, vor allem für das Handwerk vor Ort.

Antrag ‚Klimaschutz in der Wärmeversorgung sozial gerecht voranbringen – Aktionsplan Faire Wärme starten‘ 

Außerdem stimmt der Bundestag heute abschließend über den Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion zur Änderung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich ab: