Infektionsschutzgesetz verbessert Grundlage für Pandemiebekämpfung, Grüne fordern weitere Schritte

18. November 2020

Zur heutigen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete aus Lüneburg:

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Zur Bekämpfung haben die Regierungen von Bund und Ländern Maßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen. Mit dem heute beschlossenen 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Corona-Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Bisher war es dem Bundestag möglich, eine epidemische Lage per Mehrheit festzustellen und damit der Regierung Grundrechtseingriffe zuzugestehen. Mit dem heutigen Beschluss gibt es eine deutlich klarere und strengere Definition, welche Kriterien für eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erfüllt sein müssen, zum Beispiel eine entsprechende Einschätzung der WHO.

Sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen zur Eingrenzung der Pandemie werden nun grundsätzlich auf vier Wochen befristet und müssen begründet werden, auch wenn sie verlängert werden. Damit wird es auch den Gerichten leichter gemacht, die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu beurteilen. Außerdem bewirkt die heute beschlossene Gesetzesänderung, dass selbst in besonders kritischen Phasen der Pandemie Besuchsbeschränkungen keinesfalls zur Isolation von Menschen führen dürfen. Auch für Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser muss ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet werden. Damit setzen wir als Bundestag klare Leitplanken für die Verordnungen der Landesregierungen.

Ich habe dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heute zugestimmt, denn es ist ein erster wichtiger Schritt für eine stärkere gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung der Pandemie. Die parlamentarische Debatte darüber ist gleichwohl nicht beendet. Wir Grüne werden auch weiterhin Verbesserungsvorschläge ins Parlament einbringen, um die Pandemie erfolgreich bekämpfen zu können. Denn es gibt noch viele Kritikpunkte: So müssen u.a. die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Als grüne Bundestagsfraktion fordern wir außerdem eine umfassendere Berichtspflicht der Bundesregierung und einen Pandemierat an der Seite des Bundestags. Das sind Voraussetzungen dafür, mit besserer Erkenntnislage auch die gesetzlichen Grundlagen weiter zu verbessern und die Maßnahmen berechenbarer für Bürgerinnen und Bürger zu machen. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir dazu gestellt.

Änderungsantrag der Grünen Bundestagsfraktion 

Antrag ‚Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie‘

Antrag ‚Sofortprogramm Intensivpflege – Intensivpflegefachkräften in der Pandemie den Rücken stärken‘