Immobilienanzeigen müssen über Energieverbrauch informieren

21. Mai 2014

Seit dem 1. Mai 2014 müssen bestimmte Werte zum Energieverbrauch eines Gebäudes in Immobilienanzeigen angegeben werden. Dazu gehören der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, der Brennstoff der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Mieter und Käufer sollen so einen besseren Überblick über den energetischen Zustand der angebotenen Immobilie erhalten. „Das ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz für die Nutzer im Hinblick auf die künftigen Heizkosten. Energieeffizienz wird so zu einem wichtigen Entscheidungskriterium beim Immobilienerwerb oder der Anmietung einer Wohnung“, kommentiert Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete aus Lüneburg die neue Verordnung und ergänzt: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Immobilienanbieter hier in Lüneburg die neuen Regelungen auch konsequent umsetzen.“ Spätestens bei der ersten Besichtigung müssen Anbieter den Interessenten einen Energieausweis für das betreffende Gebäude vorlegen.

Kürzlich studierten Claudia Schmidt, grüne Oberbürgermeisterkandidatin, und Julia Verlinden die Aushänge in den Schaufenstern verschiedener Immobilienmakler in Lüneburg und kamen zum Ergebnis: die notwendigen Angaben werden den Interessenten nicht bei allen Anbietern und auch nicht immer komplett zur Verfügung gestellt. Auch der Blick in den Immobilienteil der Zeitung ließ schnell erkennen: die neuen Vorgaben scheinen sich noch nicht rumgesprochen zu haben.

„Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Lüneburg, die auf Wohnungssuche sind, wirklich vergleichen können und genau erfahren, welche Heizkosten auf sie zukommen“ so Claudia Schmidt. Und weiter: „Deswegen appellieren wir an die Vermieter und Makler der Region, auch im Interesse ihrer Kunden, für Transparenz zu sorgen.“

Energieverbrauch und Heizkosten fallen je nach Zustand des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage extrem unterschiedlich aus. „Daher empfehlen wir Käufern bzw. Mietern, spätestens bei der Besichtigung des Objektes den Energieausweis eingehend zu studieren und die Angaben auf Plausibilität zu prüfen“, sagt Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Interessierte können sich dann ein ungefähres Bild vom energetischen Zustand der Immobilie machen und sich so vor bösen Überraschungen bei den Nebenkosten schützen.

Einen anstehenden Umzug sollte man nach Ansicht der Grünen möglichst dafür nutzen, eine Wohnung mit geringem Energieverbrauch zu wählen. So kann man seine persönliche Klimabilanz dauerhaft verbessern und gleichzeitig die Ausgaben für Energie im Griff behalten. Die Heizkosten haben sich in den letzten Jahren aufgrund steigender Öl- und Gaspreise deutlich erhöht und sind für viele Menschen zur finanziellen Belastung geworden.

Allerdings hat es die schwarz-rote Bundesregierung im Vorfeld versäumt, für einheitliche, aussagekräftige und leicht verständliche Energieausweise zu sorgen. So kann ein Energieausweis immer noch wahlweise über den berechneten Energiebedarf oder den gemessenen Verbrauch der Vormieters Auskunft geben. „Mit ihrem fehlenden Engagement für einheitliche Energieausweise erschwert die Regierung die Verbrauchern die Einordnung eines Objektes unnötig“, kritisiert Julia Verlinden.

Bei der Angabe „kWh/(m2*a)“ handelt es sich um den Energieverbrauch bzw. –bedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche (!) im Jahr. Ein hochmoderner Neubau kann mit weniger als 20 kWh/(m2*a) beheizt werden. Ein unsanierter Altbau erreicht schon mal Werte von über 300 kWh/(m2*a). 10 kWh entsprechen umgerechnet etwa 1 Liter Heizöl. Beispiel: Bei einer Wohnung von 80 Quadratmetern mit einem Energieverbrauchskennwert von 70 kWh/(m2*a) kommen somit 5.600 kWh Energieverbrauch im Jahr zusammen.

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