Gorleben-Salzrechte werden für weitere 20 Jahre entschädigt

10. Juli 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Grünen Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und Dr. Julia Verlinden haben die Antwort der Bundesregierung zu ihrer Kleinen Anfrage zu den Gorlebener Salzrechten erhalten.

Anlass für die Anfrage war der Umstand, dass jetzt auslaufende Nießbrauchrechtsverträge für die Nutzung des Salzstockes Gorleben für Erkundungszwecke verlängert werden, obwohl Gorleben eigentlich nicht mehr untersucht wird und auch die neue Veränderungssperre bis März 2017 befristet ist. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Offenhaltungsbetrieb.

Auf die Frage nach Umfang und Dauer der neuen Verträge antwortet die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, dass drei Verträge mit Salzrechtsinhabern verlängert werden, die sich im sogenannten Erkundungsbereich 1 befinden. 110 Verträge werden nicht verlängert.

Von der Verlängerung betroffen sind 148 ha, deren neue Nutzungsverträge bis zum 31. Dezember 2035 laufen. In den kommenden 20 Jahren werden dafür insgesamt 820.000 Euro als Entschädigung gezahlt, entweder einmalig oder auf Wunsch in 10 Jahresraten.

Interessant ist die Antwort auf die Frage nach der Refinanzierung der Entschädigungszahlungen. 96,5 Prozent der Entschädigung werden von den Atomkraftwerksbetreibern gezahlt, gegen die Zahlungsbescheide im Zusammenhang mit dem Offenhaltungsbetrieb in Gorleben haben jedoch 25 Abfallverursacher Widerspruch eingelegt: Nicht nur die großen Energiekonzerne, sondern auch die einzelnen Atomkraftwerke, sowie die bundeseigene PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und die Siemens AG.

Julia Verlinden dazu:“Es entspricht dem Verursacherprinzip, dass die Atomkraftwerksbetreiber für die Atommüll-Entsorgung aufkommen müssen. Die Bundesregierung will Gorleben laut Standort-Auswahl-Gesetz im Offenhaltungsbetrieb lassen und hat gerade die Veränderungssperre verlängert. Dabei fallen Kosten an – und dazu gehören auch Entschädigungen für die Salzrechteinhaber. Doch warum die Verträge gleich für 20 Jahre verlängert wurden, erschließt sich mir nicht. Ein kürzerer Vertragszeitraum hätte Kosten gespart. Es ist also nicht verwunderlich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, juristisch dagegen vorgehen. Automatisch kommen mir da Parallelen zu den Klagen der Energiekonzerne gegen die Stilllegung der Atomkraftwerke in den Sinn. Damals waren die Stilllegungsbescheide bewusst fehlerhaft erstellt worden, um die Klagemöglichkeiten der Energiekonzerne zu verbessern. Es wäre fatal, wenn mit der Zahlung einer 20-jährigen Nutzungsentschädigung – trotz eines voraussichtlich kürzeren Offenhaltungsbetriebs – ein triftiger Klagegrund in die Nutzungsverträge eingebaut worden wäre.“

Außerdem geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor, warum den drei Salzrechtsinhabern ganz unterschiedliche Entschädigungen gezahlt werden, die Sätze gehen von 41 Cent pro qm bis zu 1,65 Euro pro qm.

In den jetzt auslaufenden Verträgen wurde z.T. 1 DM pro qm gezahlt: 0,40 DM für das Nießbrauchrecht und 0,60 DM als Bonus bei einem reibungslosen Vertragsabschluss – das war für die Verantwortlichen damals ganz im Sinne eines zügigen Fortgangs der Erkundungsarbeiten.

Wie sich die unterschiedlichen Entschädigungen in den aktuellen Verträgen zusammensetzen, wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen nicht mitgeteilt.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden sie hier.