Fracking-Gesetzgebung kommt in die heiße Phase

6. Mai 2015

Am 1. April 2015 hat die Bundesregierung ihr Fracking-Regelungspaket beschlossen. Die Pläne der Bundesregierung laufen darauf hinaus, dass Fracking in vielen Landesteilen rechtlich ausdrücklich erlaubt werden wird. Doch das Regelungspaket muss zunächst in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Damit beginnt jetzt die heiße Phase des parlamentarischen Verfahrens, in dem wir Grüne weitreichende Änderungen fordern. Unser Ziel ist, dass Fracking in Deutschland untersagt wird.

Warum lehnen Bündnis 90 / Grünen Fracking ab?

Wir Grüne lehnen den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab, denn Fracking ist riskant für Mensch und Umwelt, verlängert das fossile Zeitalter und schadet der Energiewende. Das habe ich auch in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau deutlich gemacht.

Die grüne Bundestagsfraktion hat Anfang Juli 2014 den Beschluss „Kein Gas durch Fracking“ gefasst. Bereits im März 2014 haben wir einen Antrag zum Bergrecht eingebracht, um Fracking zu verhindern.

Was beinhaltet das Regelungspaket der Bundesregierung?

Das Regelungspaket der Bundesregierung besteht aus mehreren Verordnungen und Gesetzen. Zunächst werden der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ und der „Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen“ in Bundestag und Bundesrat beraten. Wenn diese Gesetze beschlossen sind, wird der Bundesrat noch über Änderungen an der Umweltverträglichkeitsprüfung Bergbau und an der Allgemeinen Bundesbergverordnung beraten.

Was sind die Hauptkritikpunkte der Grünen an den Fracking-Plänen der Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat mit ihren Vorschlägen ein Fracking-Erlaubnispaket geschnürt. Statt ein konsequentes Verbot des Fracking in Berg- und Wasserrecht zu verankern, schafft sie Schlupflöcher, die den Einsatz von Fracking ermöglichen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Fracking zur Gewinnung von Tight-Gas (Gas aus Sandstein) wird ausdrücklich erlaubt
  • Forschungsbohrungen mit Fracking-Einsatz in Schiefer- und Kohleflözgesteinen werden erlaubt
  • Die Erlaubnis für kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgesteinen wird bereits ab 2018 in Aussicht gestellt
  • Die Bewertung der Gefährlichkeit von Fracking wird an eine Expertenkommission ausgelagert. Damit schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung ab, statt sich klar zum Fracking zu positionieren. Da die Expertenkommission nach Mehrheitsprinzip entscheiden soll, besteht die Gefahr, dass diejenigen, die Fracking eher kritisch sehen, einfach überstimmt werden
  • Der Einsatz schwach wassergefährdender Frac-Fluide (beim Fracking eingesetzte Flüssigkeiten) wird erlaubt
  • Wasser, Umwelt und Gesundheit werden nicht ausreichend geschützt. So ist der Schutz von Brunnen für die Lebensmittelherstellung nicht gegeben und viele besonders schutzwürdige Gebiete, z.B. Natura2000-Gebiete, werden nicht ausreichend geschützt.

Was passiert im Bundesrat?

Ende April haben die Bundesrats-Beratungen zum Fracking-Paket der Bundesregierung begonnen. Die 9 Grünen Landesumweltminister haben umfangreiche Änderungen gefordert, um die Schlupflöcher für das Fracking zu stopfen. Dazu gehört unter anderem ein Verbot des Frackings im Bergrecht. Diese Forderungen haben Eingang in die Beschlussempfehlungen des federführenden Bundesratsausschusses für Umwelt gefunden. Die Ergebnisse der Beratungen aller Ausschüsse des Bundesrates sind inzwischen veröffentlicht.

Im Bundesratsplenum ist Fracking am 8. Mai debattiert worden. Die Empfehlung der Landesumweltminister für ein umfassendes Verbot scheiterte knapp. Empfehlungen für umfassende Verschärfungen hingegen fanden eine Mehrheit. Die Ergebnisse der Abstimmungen zum Bergschadensrecht finden sich hier. Die Ergebnisse zum Wasserrecht, Naturschutz etc. hier.

Da es sich hier um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar eine Stellungnahme abgeben. Letztlich entscheidet jedoch der Bundestag über diese Gesetze, ohne dass es einer Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Was passiert im Bundestag?

Da der Bundesrat den Gesetzesänderungen nicht zustimmen muss, ist es besonders wichtig, was nun im Bundestag geschieht. Die erste Lesung im Bundestag hat am 7. Mai stattgefunden. Meine Rede dazu findet sich hier. 

Die Termine für die öffentlichen Anhörungen der federführenden Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft stehen nun fest. Der Umweltausschuss wird am 8. Juni. Sachverständige anhören, der Wirtschaftsausschuss am 10. Juni. Wer an den Anhörungen als Gast teilnehmen will, muss sich rechtzeitig bei den Ausschusssekretariaten für die Besuchertribünen anmelden.

Ein Termin für die Abstimmung über das Gesetzespaket (zweite und dritte Lesung) im Bundestag steht noch nicht fest. Wir Grüne werden eigene Vorschläge einbringen, wie aus dem Fracking-Erlaubnisgesetz noch ein Fracking-Verbotsgesetz werden kann.

Was können Bürgerinnen und Bürger jetzt gegen Fracking tun?

Die meisten Menschen in Deutschland lehnen Fracking ab. Im Gesetzgebungsverfahren kommt es nun darauf an, den Druck auf die Bundestagsabgeordneten der Großen Koalition zu erhöhen. Denn sie müssen sich gegen die Bundesregierung stellen, um das von einer Mehrheit der Bevölkerung geforderte Fracking-Verbot doch noch umzusetzen.

Es gibt außerdem viele kreative Möglichkeiten, vor Ort öffentlich Protest zu organisieren, zum Beispiel Protestmärsche, Banner gegen Fracking aufhängen oder online stellen, Appelle gegen Fracking unterzeichnen, den Wahlkreisabgeordneten schreiben…

Auch die kommunalen Parlamente können aktiv werden. Der Umweltverband BUND hat eine Karte erstellt, auf der bereits mehr als 2000 Kommunen verzeichnet sind, die Resolutionen gegen Fracking beschlossen haben. Er stellt auch eine Muster-Resolutionen zur Verfügung.