Fracking-Gesetzentwurf enttäuscht – Bundesregierung knickt vor Erdgaslobby ein

20. November 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Am 20. November 2014 wurden die Pläne von Bundesumweltministerin Hendricks zur Regulierung von Fracking bekannt. Was sich seit Monaten andeutet, wird jetzt zur Gewissheit: Die Bundesregierung folgt im Wesentlichen den Wünschen der Gaskonzerne. Dass die Bundesumweltministerin Hendricks angesichts dessen von einem Fracking-Verbot spricht, ist der peinliche Versuch eines Etikettenschwindels.

Der Entwurf aus dem Hause Hendricks ist noch löchriger als das Eckpunktepapier der SPD-Minister von Juli 2014.

Dammbruch

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fracking auf einem Großteil der Landesfläche ermöglicht wird, sogar in den EU-Natura 2000 Gebieten. Es ist völlig unverständlich, warum Schwarz-Rot diese Risikotechnologie in Deutschland überhaupt anwenden will. Union und SPD setzen sich damit über die breite Ablehnung von Fracking in der Bevölkerung hinweg.

Für die Energiewende brauchen wir kein Fracking, denn es verlängert lediglich das fossile Zeitalter. Das geplante Fracking-Gesetz eröffnet dagegen neue Möglichkeiten, noch die letzten Reste von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen umweltschädlich aus dem Boden zu pressen. Damit untergräbt die Regierung ihr eigenes Versprechen, dem Schutz von Gesundheit, Klima und Trinkwasser höchste Priorität einzuräumen.

Denn was jetzt vorliegt, ist nichts anderes als ein Fracking-Erlaubnisgesetz:

  • Fracking zur Gewinnung von Tight-Gas (Gas aus Sandstein) wird ausdrücklich erlaubt.
  • Forschungsbohrungen mit Fracking-Einsatz in Schiefer- und Kohleflözgesteinen werden erlaubt.
  • Die Erlaubnis für kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgesteinen wird bereits ab 2018 in Aussicht gestellt.
  • Die Bewertung der Gefährlichkeit von Fracking wird an eine Expertenkommission ausgelagert. Damit schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung einfach ab, statt sich klar zum Fracking zu positionieren. Da die Expertenkommission nach Mehrheitsprinzip entscheiden soll, besteht die Gefahr, dass diejenigen, die Fracking eher kritisch sehen, einfach überstimmt werden.
  • Der Einsatz schwach wassergefährdender Frac-Fluide (beim Fracking eingesetzte Flüssigkeiten) wird erlaubt.
  • Die Gebiete, in denen Fracking verboten werden soll, reichen nicht, um Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser durch Fracking auszuschließen.

Vor der Erdgaslobby eingeknickt

Das Bundesumweltministerium bestätigt, dass Fracking keinen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und auch nicht zur Reduktion der Importabhängigkeit der Energieversorgung leisten kann. Dass Fracking nun trotzdem erlaubt werden soll, lässt nur einen Schluss zu: Umweltministerin Hendricks ist vor den Interessen der Erdgasindustrie eingeknickt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat seinen Teil des Fracking-Gesetzespakets bis heute nicht geliefert, so dass weitere Verschlechterungen zu befürchten sind.

Wir lehnen den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Dazu hat die grüne Bundestagsfraktion Anfang Juli 2014 den Beschluss „Kein Gas durch Fracking“ gefasst