Finanzhilfe für Kommunen – noch lange nicht ausreichend!

21. September 2020
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Durch die Corona-Krise brechen unseren Städten und Gemeinden die Einnahmen ein, viele Ausgaben bleiben dagegen unvermindert bestehen. Die zum Teil schon vorher sehr angespannte Haushaltslage der Kommunen verschärft sich weiter. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung ihnen unter die Arme greift. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir das. Eine Entlastung der Kommunen bei den Sozialkosten, wie im Gesetzentwurf festgelegt, fordern wir schon lange.

Dennoch greift der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung der Kommunen viel zu kurz. Insbesondere die auf 2020 befristeten Maßnahmen werden nicht ausreichen. Die Corona-Krise ist mit dem Jahr 2020 nicht zu Ende. In unserem Entschließungsantrag zum kommunalen Entlastungsgesetz haben wir konkrete Vorschläge für zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen gemacht, die leider im Gesetzesentwurf der Bundesregierung fehlen.

Kommunale Unternehmen sollen sich an den bereits beschlossenen Unternehmenshilfen des Bundes beteiligen können. Außerdem müssen die vielen Förderprogramme, die der Bund für die Kommunen aufgelegt hat und deren Gelder oft nicht abgerufen werden können, entbürokratisiert werden. Dazu gehört auch eine Vereinfachung der Förderrichtlinien.

Wir fordern, dass die Kommunen mit ihren erdrückenden Altschulden nicht alleine gelassen werden. Bund und vor allem die Länder müssen helfen, die Kassenkredite der hoch verschuldeten Kommunen zurückzuführen. Mit einer solchen Altschuldenhilfe wäre den Kommunen endlich substanziell geholfen, nicht nur punktuell.

Zusätzlich wollen wir eine Gemeindefinanzreform gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden auf den Weg bringen. Wir wollen die Kommunen langfristig so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wieder nachkommen können.“