Experten-Anhörung im Bundestag: Gebäudestandards verfehlen Klimaziele

4. März 2020
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Energiesparrechts im Gebäudebereich (GEG) wird von Expert*innen aus dem Effizienz-, Energie- und Umweltbereich deutlich kritisiert. Die geladenen Sachverständigen bemängelten bei der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, dass veraltete Energiestandards festgeschrieben und der Stand der Gebäudetechnik nicht angemessen berücksichtigt werde. Mit diesen Vorgaben sei ein klimaneutraler Gebäudebestand in den nächsten drei Jahrzehnten nicht zu erreichen.

„Nach der Anhörung ist klar: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft weder ausreichend Klimaschutz, noch ist er technologisch auf der Höhe der Zeit. Die Regierung muss ihren Entwurf zurückziehen und ein zeitgemäßes Gebäudeenergiegesetz vorlegen, damit die großen Potentiale für Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme im Gebäudebereich endlich genutzt werden“, sagt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik und Berichterstatterin der grünen Bundestagsfraktion.

Von den Sachverständigen gab es weitere Kritik am Gesetzentwurf, weil die Regierung weitreichende Ausnahmen von Effizienz- und Modernisierungsvorgaben beibehalten wolle. Über die sogenannte Innovationsklausel würden sogar noch weitere Schlupflöcher geschaffen und Energiestandards weiter verwässert. Zudem flössen weder die sogenannte graue Energie in Baustoffen noch die Folgekosten durch Klimaschäden angemessen in Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein.

Bericht über die Anhörung im Ausschuss mit allen weiterführenden Informationen

Meine Rede zur weiteren Diskussion über das Gebäudeenergieesetz im Deutschen Bundestag