EU-Winterpaket: Bundesregierung darf Rückabwicklung der Energiewende nicht zulassen

15. November 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zu bekannt gewordenen Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen des sogenannten EU-Energie-Winterpakets erklären Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimapolitik, und Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik:

Das Winterpaket vermittelt den Eindruck: Die EU-Kommission unter Präsident Juncker mit den Energie- und Klima-Kommissaren Šefcovic und Cañete will die Zeit zurückdrehen und die Energiewende rückabwickeln. Die Kommission versäumt mit ihren Entwürfen, die klima- und energiepolitisch völlig unzureichenden Vorgaben der Staats- und Regierungschefs von 2014 zu korrigieren. Schlimmer noch: Die Kommissare deckeln den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und sorgen damit für Vorfahrt von Kohle und Atom.

Mit der europäischen Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens sind wir die Verpflichtung zur europäischen Energiewende eingegangen. Die vorgesehenen Kapazitätsmechanismen, welche auch klimaschädliche und unflexible Kohlekraftwerke beinhalten, aber auch die schwache Governance und fehlende Verbindlichkeit bei den ohnehin schwachen Zielen, kommen dieser Verpflichtung nicht nach. Statt einen Ausstiegsplan für Kohle und Atom zu präsentieren, klammern sich die Kommissare an museumsreife Technologien und begehen somit Vertragsbruch am Pariser Klimaabkommen.

Die Bundesregierung muss Kommissionspräsident Juncker an sein Versprechen erinnern, die EU zur Nummer eins bei Erneuerbaren Energien zu machen. Wer sich in Paris und Marrakesch zum Klimaschutz bekennt, darf nicht in Brüssel auf die Bremse treten. Die Bundesregierung muss von der EU-Kommission ein klares Bekenntnis zur Energiewende einfordern. Dazu braucht es einen verbindlichen und stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Absage an Kapazitätsmärkte für Kohle und Atom, eine entschlossene Steigerung der Energieeffizienz und die Beibehaltung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare.