Erdgasförderung in Schutzgebieten untersagen!

31. März 2017
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zu möglichen Plänen der DEA im Landkreis Verden, auch in Trinkwasser-Schutzgebieten nach Erdgas zu bohren, erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Debatte im Landkreis Verden zeigt, wie löchrig das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung ist. Die Bundesregierung hat es versäumt, schärfere Regelungen für die Erdgasförderung zu beschließen. So kann die DEA und andere Gaskonzerne auch in Wasserschutzgebieten neue Bohrungen niederbringen und bestehende Förder- und Verpressstellen weiter betreiben. Das Unternehmen wäre gut beraten, alle Karten auf den Tisch zu legen und zu sagen, ob es in die Schutzgebieten gehen will oder nicht.

Die Erdgasförderung ist auch ohne Fracking nicht risikofrei. Wir Grüne im Bundestag haben gefordert, Bohrungen auch ohne Fracking unterhalb von Wasserschutzgebieten und Naturschutzgebieten zu untersagen. Mit dieser klaren Regelung wäre es schlichtweg rechtlich nicht mehr möglich, dass die DEA oder andere Unternehmen in Schutzgebieten bohren. Bürgerinnen und Bürger müssten nicht fürchten, dass Wasser- und Naturschutzgebiete durch die Aktivitäten der Erdgasindustrie verschmutzt werden könnten. Doch das hat die Mehrheit der Abgeordneten von SPD und Union im Bundestag abgelehnt.“

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften 

Gesetzesentwurf für ein Fracking-Verbot der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen