Einstieg ins Schiefergas-Fracking auch ohne Expertenvotum

26. Januar 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Das Regelungspaket der Bundesregierung zum Fracking gerät immer mehr zur Farce. Von dem ursprünglichen Versprechen, Umwelt- und Gesundheitsschutz höher zu gewichten als wirtschaftliche Interessen, bleibt kaum noch etwas übrig. Während die Bundesregierung noch war beteuert, sie würde an diesem Grundsatz festhalten, schafft sie immer größere Schlupflöcher in ihrem angeblichen Fracking-Verbot.

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks im Sommer zumindest für die Anwendung von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgas-Lagerstätten ein begrenztes Moratorium bis 2021 angekündigt hatten, ist davon jetzt so gut wie nichts mehr erkennbar. Das hat meine mündliche Frage an die Bundesregierung in der Fragestunde vom 14. Januar 2015 ergeben. Darin bestätigt die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter, dass Anträge auf Probebohrungen mit Fracking in solchen Gesteinsarten schon nach dem Inkrafttreten des geplanten Regelungspaketes möglich werden.

Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihr Regelungspaket zum Fracking noch in diesem Jahr beschließen zu lassen, könnten die ersten Fracs im Schiefergestein von den zuständigen Behörden bereits 2016 genehmigt und dann von Unternehmen durchgeführt werden. Denn die geplante Expertenkommission, die ab 2018 prüfen soll, ob Fracking in bestimmten geologischen Formationen in Schiefergestein und Kohleflözen unbedenklich sein könnte, wird bei der Genehmigung von Probebohrungen nicht einbezogen.

Die Fracking-Probebohrungen werden sich für die Unternehmen nur rentieren, wenn eine kommerzielle Förderung danach möglich ist. Es besteht die Gefahr, dass die Expertenkommission nur als Feigenblatt dient, um die spätere kommerzielle Nutzung der Probebohrungen abzusegnen. Weiterhin unklar ist, welche Möglichkeiten die zuständigen Behörden haben werden, sich über eine Empfehlung der Expertenkommission hinwegzusetzen. Die Experten bewerten ab 2018 per Mehrheitsbeschluss, ob sie eine konkrete kommerzielle Frackingmaßnahme im Schiefergestein für unschädlich halten oder nicht.

Werden wir also von Klagewellen der Erdgasförder-Industrie überschwemmt werden, falls die Expertenkommission mit knapper Mehrheit zustimmt, die zuständige Behörde vor Ort jedoch die Genehmigung verwehrt?

Auszug aus dem Wortprotokoll der 78. Sitzung des Deutschen Bundestages

Die Fragestunde im Videomitschnitt: