Kabinett beschließt Beschleunigungspaket für Energiewende

6. April 2022

Zu den Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, die heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurden, erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete für Lüneburg – Lüchow-Dannenberg:

„Mehr Erneuerbare und mehr Energieeffizienz sind die Schlüssel, um unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu überwinden und eine sichere und saubere Energieversorgung zu gewährleisten. Klimaminister Robert Habeck hat dafür heute ein umfassendes Gesetzespaket ins Kabinett eingebracht. Das schafft die Grundlage, um den Erneuerbaren-Ausbau erheblich zu beschleunigen und für Unternehmen und Bürger*innen einfacher und verlässlicher zu machen.

Das Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Es umfasst höhere Ausbaumengen und bessere Finanzierungsoptionen für Wind- und Solarenergie. Das EEG schafft außerdem mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Kommunen. Das ist essentiell, denn wir wollen bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent im Stromsektor erreichen. Dafür braucht es zum Beispiel eine Vervierfachung der Leistung bei Solaranlagen.

Erneuerbaren-Ausbau, Natur- und Artenschutz und Landwirtschaft stehen sich nicht mehr im Weg, sondern werden künftig Partner sein. Das ist möglich, weil die grün-geführten Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft am gleichen Strang ziehen. Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist.

Hintergrund

Das heute vorgestellte sogenannte Osterpaket besteht im Kern aus drei Gesetzesvorhaben: Novellierung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG), Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Wind-SeeG) sowie Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zielt auf die deutliche Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus. Erneuerbare sollen bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent an der Stromversorgung haben. Dementsprechend werden die Ausbauziele und Ausschreibungsmengen für die Erneuerbaren stark erhöht.

Das Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) regelt Nutzung und Ausbau der Windenergie auf See unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Anbindung an das Leitungsnetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele auf 30 Gigawatt bis 2030 sowie neue Regelungen für den Rückbau und das Repowering von Anlagen.

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betrifft unter anderem Regelungen zur Planung und zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Ein Thema sind auch Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind.

Weitere Informationen zum Osterpaket auf der Internetseite des BMWK.