Weg mit Paragraph 219a – für freie Information zum Schwangerschaftsabbruch!

23. Februar 2018
Foto: Stefan Kaminski

Zur Debatte im Bundestag über die Streichung des Paragraph 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, erklärt Dr. Julia Verlinden, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Paragraph 219a muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden! Die Regelung drangsaliert Ärztinnen und Ärzte und erschwert es Frauen, sich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Ich will, dass Frauen selbstbestimmt entscheiden können, wie und wo sie sich beraten und helfen lassen.

In der derzeitigen Fassung und Anwendung verwehrt der Paragraph 219a Frauen wichtige Informationen in einer Notlage. Er widerspricht auch der freien Arztwahl und der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten. Es wird Frauen unnötig schwer gemacht, sich zu informieren und die Frage zu klären, wo und mit welcher Methode sie einen Abbruch durchführen lassen können.

Die Bundestagsdebatte zum grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragraph 219a hat gezeigt: Auch im Jahr 2018 vertreten einige Abgeordnete von Union und AfD Positionen, die Frauen bevormunden und ihre Rechte infrage stellen. Das werden wir Grüne nicht hinnehmen.

Das Gesetz erlaubt seit Jahrzehnten straffreie Schwangerschaftsabbrüche. Deshalb müssen die Informationen darüber auch straffrei verfügbar sein. Ärztinnen und Ärzte müssen Schwangere ausführlich informieren dürfen, ohne dafür vor Gericht zu landen. Doch in den letzten Jahren sind die Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte deutlich angestiegen. Deshalb muss der Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Werbung für Abtreibungen wird es auch ohne den Paragraph 219a nicht geben. Denn die Bestimmungen in den ärztlichen Berufsordnungen untersagen anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ohnehin.“

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung von §219a