Verlinden erhebt Einspruch gegen Hinkley Point

2. November 2017
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Obwohl das in Großbritannien geplante Atomkraftwerk Hinkley Point mit zwei Reaktoren von zusammen 3,2 Gigawatt Leistung bereits 2013 genehmigt wurde, bestand jetzt die Möglichkeit nachträglich eine Stellungnahme abzugeben.

Auf Grund der Verstöße gegen internationales Umweltrecht muss jetzt die betroffene deutsche Bevölkerung an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt werden. Durch zwei Beschwerdeverfahren der Grünen Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl ist es zu dieser nachträglichen erneuten Beteiligung gekommen.

In der eingelegten Beschwerde der grünen Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden bemängelt diese, dass die Bauarbeiten in Hinkley Point nicht bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgesetzt werden. Eine ergebnisoffene Prüfung sei so nicht möglich.

Neben der Gefahr eines atomaren Unfalls mit grenzüberschreitenden Auswirkungen kritisiert Verlinden vor allem die ökonomisch unsinnige Subventionierung der Atomanlagen über eine 35-jährige Preisgarantie auf Steuerzahlerkosten in Großbritannien. Diese dauerhafte Subventionierung einer alten Technologie führt zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Strombinnenmarkt, weshalb auch ein Unternehmensbündnis aus Ökostromanbietern und Stadtwerken aus Deutschland gegen dieses Atomkraftwerk klagt.

In keinem der heute betriebenen oder in Bau befindlichen Atomkraftwerke ist ein schwerer oder katastrophaler Unfall auszuschließen, begründet Verlinden ihren 13-seitigen Einspruch abschließend und empfiehlt den Briten den schnellstmöglichen Atomausstieg.

Die Beschwerde von Julia Verlinden finden sie hier.