Zur abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten am Donnerstag erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Lüneburg – Lüchow-Dannenberg:
Die Union will die Zusammenführung von Familien verhindern. Obwohl sich Fachleute, NGOs sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einig sind, dass die weitere Aussetzung des Familiennachzugs beispielsweise für Bürgerkriegsflüchtlinge massive negative Auswirkungen auf die betroffenen Familien hat, wollen CDU und CSU daran festhalten.
Auch Eckhard Pols, ehemaliges Mitglied der Kinderkommission des Bundestags und selbst Vater von fünf Kindern, spricht sich eindeutig gegen den Familiennachzug aus. Wie passt diese Einstellung mit seinem christlichen Menschenbild und dem von der Union betonten besonderen Schutz der Familie zusammen? Fragt sich Herr Pols nicht: „Was wäre, wenn es mein Kind wäre?“ Das ist mir völlig unbegreiflich.
Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht. Wenn ein Zusammenleben in den Heimatländern wegen Krieg und Vertreibung nicht möglich ist, dann muss geflüchteten Menschen die Zusammenführung ihrer Kernfamilie hier ermöglicht werden. Der Familiennachzug ist ein rechtliches Gebot, aber auch ein ethisches. Das sollten gerade die Parteien mit christlichem Bezug im Namen ernst nehmen.
Zudem ist die Trennung von der Familie ein zentrales Integrationshemmnis. Wer ständig Angst um seine engsten Angehörigen im Krieg in Syrien oder Irak haben muss, hat weniger Kraft, hier in Deutschland anzukommen. Wer an seine Familie denkt und sich sorgt, kann sich nicht auf Integrationskurs, Schule, Ausbildung oder den neuen Job konzentrieren. Und es sind oftmals die Kinder, die mit ihren Müttern alleine in überfüllten Flüchtlingslagern jahrelang auf ihre Familienzusammenführung warten müssen. Sie weiter von ihren Vätern, Brüdern und Schwestern fernzuhalten, ist unmenschlich.