TTIP und CETA: Kein Fracking durch die Hintertür erlauben!

22. Mai 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Auf die Frage nach den Folgen von TTIP und CETA für die Regulierung von Fracking hat die Bundesregierung versichert, sie wolle nicht zulassen, dass Unternehmen auf Basis der Handelsabkommen Fracking in Deutschland durchsetzen. Wir Grüne werden die Bundesregierung beim Wort nehmen. Wir erwarten, dass sie keinem Handelsabkommen zustimmt, das Fracking in Deutschland durch die Hintertür ermöglicht. Wir Grüne fordern die Aussetzung der TTIP-Verhandlungen und einen kompletten Neustart, auf Basis eines transparenten Verfahrens und eines neuen Verhandlungsmandates.

Beispielsweise hat sich auch das deutsch-kanadische Unternehmen CEP bergrechtliche Genehmigungen in Deutschland gesichert. Nach Ansicht der Bundesregierung reicht die erste Stufe des bergrechtliche Genehmigungsverfahrens zwar nicht aus, um im Falle eines Fracking-Moratoriums rechtliche Schritte wegen entgangener Gewinne einzuleiten. Dass die Gefahr von Klagen besteht, zeigt jedoch der Fall des US-amerikanischen Unternehmens Lone Pine gegen Kanada. Wegen eines Fracking-Moratoriums im kanadischen Bundesstaat Quebec verklagt Lone Pine Kanada auf der Basis des Freihandelsabkommens NAFTA wegen angeblich entgangener Gewinne in Höhe von 250 Millionen US-Dollar.

Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen von Dr. Julia Verlinden zu Fracking in Verbindung mit TTIP und CETA

Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen zu Fracking – Abschnitt C der BMWi-Bergbau-Doku 2012

Kurzstudie internationaler NGOs zu Fracking in TTIP und CETA