Solarstrom aus ersten Pionier-Anlagen weiternutzen

31. Juli 2020

Grüne fordern unbürokratische Regelung für Weiterbetrieb

Solarstromanlagen, die bis zum Jahr 2000 in Betrieb gingen und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert wurden, stehen ab Januar 2021 vor einer ungewissen Zukunft. Dann endet das Recht, 20 Jahre lang sauberen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Viele Solar-Pioniere haben für ihre Fotovoltaik-Anlagen zum Jahresende bereits eine Kündigung vom Netzbetreiber Avacon erhalten.

Wer seine funktionsfähige Anlage nicht deinstallieren will, hat derzeit nur zwei Optionen: Entweder mit viel Bürokratie den Strom über einen sogenannten Direktvermarkter vertreiben – oder die Anlage umstellen und den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Für letzteres werden in der Regel Kosten fällig.

Fast 180.000 kleine PV-Anlagen werden in den nächsten fünf Jahren betroffen sein, auch die von Claudia Schmidt. Die Lüneburgerin hat sich vor 16 Jahren eine PV-Anlage aufs Dach gebaut und ist ratlos, wie es nun weiter geht: „Ich will mit meiner Anlage weiterhin einen Beitrag für die Energiewende leisten, aber die Bundesregierung lässt uns im Regen stehen. Ums Geld verdienen geht es mir dabei nicht. Am besten wäre eine unkomplizierte Lösung, um den produzierten Strom selbst verbrauchen und den Rest weiterhin ins Stromnetz einzuspeisen zu können.“

Erst kürzlich hatten die Grünen im Bundestag ihren Antrag zur Lösung dieser Probleme vorgelegt: Sie fordern eine automatische Abnahme von Solarstrom durch den Netzbetreiber. Der Sonnenstrom solle dann unbürokratisch mit dem Marktwert vergütet werden. Doch die Regierungskoalition lehnte ab, ohne bis heute einen eigenen Gesetzesentwurf zur Problemlösung vorzulegen.

Dazu erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der grünen Bundestagsfraktion: „Es ist völlig unverständlich, warum die Regierung nichts unternimmt. 20 Jahre ist doch kein Rentenalter! Jetzt und in Zukunft benötigen wir jede saubere Kilowattstunde für den Klimaschutz und die wachsende E-Mobilität. Auch ein Nachbarschaftsmodell, das Energy-Sharing, bei dem Nachbarn den Überschussstrom abnehmen, wäre denkbar. Dafür muss die Bundesregierung jetzt zügig den rechtlichen Rahmen schaffen. Die Altanlagen dürfen nicht verschrottet werden!“

Antrag „Energiewende weitertragen – Grünen Strom aus ersten EEG-Anlagen weiternutzen