Schwarz-rot hält Hintertür für Autobahnprivatisierung offen

1. Juni 2017
Quelle pixabay

Zur Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes zur Gründung einer Autobahngesellschaft erklärt Julia Verlinden, niedersächsische Spitzenkandidatin der Grünen für die Bundestagswahl und Abgeordnete für den Wahlkreis Lüneburg – Lüchow-Dannenberg:

Die von der großen Koalition beschlossene Grundgesetzänderung lässt weiterhin Schlupflöcher für die Privatisierung von Autobahnen. Die Aufnahme von teuren Krediten und Genussscheinen durch die Autobahn-GmbH oder die Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft bleiben möglich. Dafür ist nur eine einfache Mehrheit im Parlament notwendig. Auch sollen weiterhin Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) für Einzelprojekte abgeschlossen werden können. ÖPP sind durch höhere Zinskosten und die hohen Renditen der beteiligten Großunternehmen teurer als die Umsetzung durch die öffentliche Hand. Solche Partnerschaften sind außerdem für das Parlament kaum zu kontrollieren.

Es darf keine Privatisierung der Bundesfernstraßen geben. Wir Grüne haben daher heute einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, mit dem alle Hintertüren für die Privatisierung im Grundgesetz dauerhaft und rechtssicher geschlossen worden wären. Doch die Große Koalition hat unseren Antrag abgelehnt. Für eine effiziente und ökologische Verkehrspolitik brauchen wir die demokratische Kontrolle über unsere Infrastruktur und keine private Renditejagd. Die öffentlichen Straßen dürfen nicht Banken, Versicherungen und Baukonzernen überlassen werden – weder jetzt, noch in Zukunft.

Änderungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes