Partei- und fraktionsübergreifend haben 236 Abgeordnete zwei Gruppenanträge bei der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas (SPD), eingereicht. Noch in dieser Legislaturperiode soll über die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Verbesserung der Versorgungslage von ungewollt Schwangeren im Deutschen Bundestag beraten werden. Zu den Antragsteller*innen gehört auch Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion aus Lüneburg:
Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche, selbstbestimmte Entscheidung. Die gegenwärtige Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht sei. Frauen, die abtreiben und Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen, werden dadurch stigmatisiert. Stigmatisierung trägt nicht zur Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere bei.
Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. Auch in der Region Nord-Ost-Niedersachsen berichten Frauen von Herausforderungen.
In vielen anderen europäischen Staaten existieren bereits liberale Abtreibungsregelungen, Deutschland hinkt dieser Entwicklung hin zu reproduktiven Rechten seit langem hinterher. Damit Frauen selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können, brauchen wir ein liberaleres Abtreibungsrecht in Deutschland. Dies befürwortet auch eine große Mehrheit der Bevölkerung.
Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht weiter im Strafrecht geregelt sein, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung Schwangerer und durch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen konkret ändern.
Dass wir jetzt gemeinsam diesen Gesetzentwurf einbringen, haben wir den zahlreichen Frauen und Aktivist*innen zu verdanken, die sich seit Jahrzehnten für das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung einsetzen. Die unabhängige Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung hat mit ihrem dieses Jahr veröffentlichten Bericht eine wesentliche Grundlage für unsere Entwürfe geliefert.
Es ist wichtig, dass wir diese Reform endlich im Bundestag beschließen – daher appelliere ich an weitere Abgeordnete, sich unserer Forderung anzuschließen.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs