Die jetzige Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wäre der richtige Rahmen für die vollständige Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie gewesen. Die darin von der EU beschriebene Vision von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften scheint der Bundesregierung in ihrer tief verankerten Skepsis gegenüber einer dezentralen Energiewende von unten jedoch fremd.
Auch die zahlreichen Verbesserungsvorschläge, die von grüner Seite bereits zur letzten EEG Novelle gemacht wurden, wurden erneut nicht umgesetzt. Im Reparaturbetrieb gefangen, bleiben wirklich zukunftsweisende Konzepte aus. Spätestens jetzt wäre der massiv beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Doch auch nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besteht die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung nur aus Ankündigungen. Die nötigen Maßnahmen werden weiter vertagt.
Unsere Forderungen zur Bürgerenergie
Wir wollen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU vollständig umzusetzen und einen für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und Bürgerenergie förderlichen Rechtsrahmen setzen. Dazu gehört zum Beispiel:
- eine Analyse der Hemmnisse und Potentiale für Erneuerbare-Energien in der Hand der Bürger*innen
- eine handhabbare und missbrauchssichere Definition von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften
- die gemeinschaftliche Eigenversorgung zu ermöglichen, wonach verschiedene Parteien in einem Mehrfamilienhaus gemeinsam eine Erneuerbare-Energien-Anlage betreiben und den Strom aus der Anlage selbst verbrauchen dürfen
- die Möglichkeiten im EU-Recht zur Befreiung von der Ausschreibungspflicht vollständig auszuschöpfen und sich für den Erhalt der bisherigen De-Minimis-Regelung auch in den derzeit in Überarbeitung befindlichen Beihilfeleitlinien einzusetzen;
Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung eingebracht, der diese und weitere Forderungen zum Erneuerbare-Ausbau detailliert beschreibt.