Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist ab 2017 eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um fünf Euro monatlich geplant. In diesem Zusammenhang fragte ich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, wie es Haushalten möglich ist, ihre tatsächlich anfallenden Stromkosten mit den festgelegten Regelsätzen zu decken.
Laut Europäischer Wirtschaftsforschung fehlen nämlich, abhängig von der Größe des Haushalts, monatlich fünf bis elf Euro im Budget für Strom. Für viele Menschen, die auf eine Grundsicherung angewiesen sind, ist zudem der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter nicht möglich, da sie im meist teureren Grundversorgungstarif bleiben müssen.
Hier meine Frage sowie die Antwort von Andrea Nahles (ab Minute 24:10):