Recht auf Sonne vom Balkon einführen – den Bürokratiedschungel für Balkonsolaranlagen lichten

2. Mai 2023

16 Jahre unionsgeführte Regierung haben Deutschlands einst blühende Solarrevolution in einen Dornröschenschlaf versetzt: Der Solarindustriestandort Deutschland war durch radikale Kürzungen bei der Finanzierung der Erneuerbaren Energien zusammengebrochen, dank einer CDU, die weiterhin auf Kohle und Atom setzte, statt beherzt die Kraftwerke der Zukunft anzuwerfen, Solaranlagen und Windräder. Tausende Arbeitsplätze wurden vernichtet- der Zubau an Wind- und Solaranlagen brach massiv ein. 2017 war es noch nicht einmal erlaubt, ein kleines Solarmodul auf dem eigenen Balkon aufzustellen, um damit den Kühlschrank oder das Handyladegerät zu betreiben.

2023 ist dank grüner Regierungsbeteiligung die Wende eingeleitet. Der Ausbau der Solarenergie hat nach langer Durststrecke erstmals wieder fast das Niveau der Rekordjahre um 2010 erreicht. Im ehemaligen Solarvalley Sachsen-Anhalts ist eine moderne Solarzellenproduktion zurückgekehrt.

Den Anlauf für eine alternative Stromversorgung zu dreckigen Kohle- und gefährlichen Atomkraftwerken verdankt Deutschland den Stromrebellen der 1980er und 90er, aber die Nagelprobe für die Energiewende steht jetzt an. Binnen zehn Jahren müssen wir die rot-grünen Ausbauerfolge der Jahrtausendwende nicht nur wiederholen, wir müssen sie verdoppeln, verdreifachen, vervielfachen. Seit letztem Sommer wurden gesetzliche Grundlagen und Förderbedingungen verbessert, jetzt kann gebaut werden. Gerade für Kommunen, Gewerbetreibende und Bürger*innen selbst, wird es leichter, Windräder oder Solaranlagen zu bauen. So machen sich Deutschland und seine Bürger*innen unabhängig von Putins Gas und klimaschädlicher Braunkohle.

Das gilt für moderne Windenergieanlagen, von denen ein einziges übers Jahr 2.000 E-Autos laden kann und deren Betrieb für Bürgerenergiegesellschaften durch vereinfachte Finanzierung und extra Förderungsprogramme erleichtert wurde. Und für kleine Photovoltaik-Anlagen deren Betrieb von der Einkommenssteuer und deren Kauf von der Mehrwertsteuer befreit wurden. Egal ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird.

Doch nicht alle Menschen haben ein eigenes Dach oder die finanzielle Möglichkeit zur Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Vom günstigen Strom aus Sonne und Wind soll aber jeder profitieren können. Deshalb werden wir die Installation und den Betrieb von Balkon- oder Steckersolargeräten massiv vereinfachen. Ob Balkon oder Gartenlaube, in Zukunft kann jeder seine eigene Solaranlage einfach an der Steckdose anschließen und damit je nach Nutzung bis zu 10% des jährlichen Stromverbrauchs selbst produzieren.

Weil das bisher für Mieter*innen oder in Häusern mit mehreren Wohnungsbesitzer*innen oft an Vermieter*innen oder langwierigen Abstimmungen scheiterte, werden wir noch in diesem Jahr durch die folgenden Maßnahmen den Bürokratiedschungel lichten:

  1. Jeder soll einen Anspruch auf den Betrieb einer Steckersolaranlage haben. Das gilt auch und gerade für Mieter*innen, die bisher noch nicht von der günstigen Solarstromerzeugung profitieren konnten.
  2. Die maximale Größe von Steckersolaranlagen von 600 Watt wird auf das euroarechtlich mögliche Maximum von 800 Watt angehoben. So holen wir für alle das Maximum an möglichen Einsparungen heraus.
  3. Die bisher für kleine Anlagen aufwendige Anmeldung bei Netzbetreibern und im Markststammdatenregister soll stark vereinfacht und zusammengefasst werden.
  4. Wir werden erstmalig die Möglichkeit schaffen, dass der selbst erzeugte Solarstrom alte Stromzähler rückwärts drehen lässt. So ist auch vor der Installation moderner Zähler sauberer Strom vom Balkon möglich.
  5. Die Mehrwertsteuer für Balkonsolar haben wir bereits abgeschafft

 

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