Öffentlicher Fonds statt Bad Bank zur Sicherung der Atommülllagerung

4. März 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Heute wurde in einer Anhörung im Deutschen Bundestag über die finanzielle Vorsorge für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Atommüllentsorgung beraten. Seit Mai 2014 sind die Überlegungen von RWE, E.ON und EnBW bekannt, eine staatliche „AKW-Bad Bank“ zu schaffen. Dafür werben die Konzerne derzeit bei der Bundesregierung. Ein weiterer Anlass ist die Umstrukturierung des EON-Konzerns, der die wenig zukunfts­trächtigen Kohle- und Atomkraftwerke zusammen mit den Entsorgungslasten in einem eigenen Unterneh­men abtrennen will. Im Falle einer Pleite der Atomsparte bliebe so der übrige Konzernteil unbelastet. Für die finanziellen Lasten der Atommüllentsorgung müssten hingegen die Steuerzahler aufkommen.

In der Anhörung wiesen mehrere Experten kritisch darauf hin, dass die von den Atomkonzernen gebildeten Rückstellungen in Höhe von ca. 36 Mrd. Euro nur bilanziell bestehen. D.h., die Gelder sind investiert, deren tatsächlicher Wert ist aber unklar. Außerdem sind die Summen nicht insolvenzgesichert. Außerdem sei völlig offen, ob die Gelder für die bevorstehenden Herausforderungen ausreichen. „Doch am Ende ist entscheidend, dass diese Summen auch tatsächlich zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden“, erklärt die grüne Bundestagsgeordnete Dr. Julia Verlinden.

Anstelle einer Bad Bank, die zur Entlastung der Energiekonzerne führen und dem Verursacherprinzip wiedersprechen würde, wurden in der Bundestagsanhörung zahlreiche Argumente dafür genannt, die Rückstellungen in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zu sichern, wie es beispielsweise in Schweden, Finnland und in der Schweiz bereits der Fall ist.

Verlinden fordert: „In Zukunft müssen die Berechnungen für den Finanzbedarf für Rückbau und Entsorgung von Atomkraftwerken offen auf den Tisch gelegt und von unabhängiger Stelle überprüft werden. Wir müssen hier das Verursacherprinzip durchsetzen, auch wenn die Energieversorger mit ihrer Klagewelle versuchen, einen faulen Kompromiss mit der Politik zu erzwingen. Der dafür notwendige Öffentlich-Rechtliche Fonds muss nicht nur insolvenzsicher gestaltet werden, sondern auch eine Nachschusspflicht enthalten, falls die Entsorgungskosten höher ausfallen, als vorher angenommen.“

In ihrem Antrag an den Bundestag verweisen die Grünen auf die schlechten Erfahrungen in der Vergangen­heit. Insbesondere die Endlagerprojekte Morsleben und Asse kommen die Steuerzahler teuer zu stehen. Obwohl z.B. rund 40 Prozent des Atommülls in Morsleben aus westdeutschen Atomkraftwerken stammen, müssen die AKW-Betreiber nur für etwa vier Prozent der geschätzten Kosten von 2,5 Mrd. Euro aufkommen. Im Falle des gescheiterten Endlagerprojektes Asse ist das Missverhältnis noch größer. Obwohl hier 80 Prozent des Mülls aus der Atomwirtschaft kommen, wurde die Einlagerung als Forschung deklariert und der Bund so mit Kosten von über 4 Mrd. Euro belastet. „So etwas darf nicht noch einmal passieren“, warnt Verlinden und spricht sich energisch gegen jedwede Pläne einer Bad Bank für Atommüllentsorgung aus.