Leider noch kein Ende für Ölheizungs-Förderung

19. Dezember 2019
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Die Regierung hat beschlossen, die energetische Sanierung von Eigenheimen ab Januar 2020 steuerlich zu fördern. Auf unseren Druck hin ist zumindest die Förderung von neuen Ölheizungen auf diesem Wege nicht möglich.

Ich habe die Bundesregierung gefragt, wann sie auch die Förderprogramme über die KfW entsprechend anpasst und damit die staatlichen Subventionen für klimaschädliche Ölheizungen endlich beendet. Doch diesen notwendigen Schritt lässt die Regierung in ihrer Antwort weiter offen. Sie steckt damit weiter Steuergeld in fossile Heizungstechnik und verzögert den Umbau der Wärmeversorgung immer weiter.

Auszug aus dem Plenarprotokoll der 136.Sitzung des Deutschen Bundestages (S. 17031f.)

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Warum kann die Anpassung der KfW-Gebäudesanierungsprogramme an die im Rahmen des Steuerbonus für Maßnahmen der energetischen Sanierung geplanten Förderbedingungen nach mir vorliegenden Informationen nicht zum 1. Januar 2020 erfolgen, und welche Änderungen in den Förderbedingungen der KfW plant die Bundesregierung?

Im Rahmen der Anpassung der bestehenden Gebäudeförderprogramme an die Beschlüsse des Klimakabinetts plant die Bundesregierung Anpassungen der Fördertatbestände im Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt, im Anreizprogramm Energieeffizienz und im CO2-Gebäudesanierungsprogramm.

Im Zuge der geplanten Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung zum Steuerjahr 2020 soll unter anderem der Fördersatz für Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung um 10 Prozentpunkte angehoben werden. Auch strebt die Bundesregierung die Einführung einer Austauschprämie für Ölheizungen an, bei der bei Außerbetriebnahme einer Ölheizung und dem Einbau einer energieeffizienteren, auf erneuerbaren Energien basierten neuen Heizanlage eine Förderung von bis zu 40 Prozent erfolgen sollen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den anderen zuständigen Ressorts, um die entsprechenden Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen und Merkblätter zu ändern. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, zu Beginn des kommenden Jahres ein noch attraktiveres, kohärentes Förderangebot vorlegen zu können.