Kraft-Wärme-Kopplung: Regierungsentwurf torpediert Klimaziele

11. November 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Bundesregierung hat ihren ‚Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung‘ (Drucksache 18/10209) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Damit will sie KWK-Anlagen im mittleren Größenbereich in Ausschreibungen zwingen. Das bedeutet neue Hürden für eine ohnehin schon verunsicherte Branche. Hinzukommt, dass die Details der Ausschreibungen erst irgendwann im nächsten Jahr in einer Verordnung geregelt werden sollen.

Eigentlich wollte die Regierung durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zusätzlich 4 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 einsparen. Doch statt den Unternehmen Planungssicherheit und klare Förderzusagen für den Ausbau der KWK zu geben, geht die Hängepartie für KWK-Betreiber, für Stadtwerke und für dezentrale Versorger weiter. Das ist das Gegenteil von KWK-Ausbau und auch das Gegenteil von verlässlicher Energiewende!

Meine Rede zu TOP 35 ‚Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung‘