Kleine Anfrage zu Regulierungen beim Fracking

29. Oktober 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Bundesregierung hatte angekündigt, im Sommer 2014 Regelungen für das Fracking vorzulegen. Dieser Zusage ist sie nicht nachgekommen. Daher habe ich im Oktober eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion initiiert, um Details zu den geplanten Regelungen zu erfahren.

Ein wichtiges Ergebnis der Anfrage: Die Bundesregierung spielt beim Thema Fracking weiter auf Zeit. Gesetze und Verordnungen zum Fracking will sie nun im ersten Halbjahr 2015 auf den Weg bringen. Für die Ausbeutung von Gas und Öl aus Gesteinsschichten von mehr als 3000 Metern Tiefe soll es dabei nach dem Willen der Bundesregierung nur wenige Hindernisse geben. Fracking-Forschungsbohrungen will sie auch in höher gelegenen Schichten erlauben. Die spätere kommerzielle Nutzung solcher Forschungsbohrungen schließt die Bundesregierung nicht aus.

Die geplanten Regelungen sind besonders bedenklich, wenn man sich die Vielzahl der Lizenzen zur Erkundung von Gas- und Ölfeldern anschaut, die in Deutschland bereits vergeben wurden. Es droht ein breiter Rückschlag für den Klima- und Umweltschutz, wenn Fracking zur Erschließung von bisher unzugänglichen Erdgasvorkommen in weiten Teilen Deutschland erlaubt würde. Mit der Erlaubnis für Fracking würde die Bundesregierung ihr Bekenntnis zum Klimaschutz weiter durchlöchern und die ausgerufene Energiewende konterkarieren.

Hier finden Sie die Antworten der Regierung auf unsere Fragen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Geplante Regulierung im Fracking, BT-Drucksache 18/2829