Jugendliche sollen mitbestimmen – auch an der Wahlurne
21. Mai 2021Heute stimmt der Bundestag über die Gesetzentwürfe der Grünen Bundestagsfraktion zur Absenkung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre ab. Dazu erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete für Nordost-Niedersachsen:
Wir Grünen wollen jungen Menschen eine starke Stimme geben, auch an der Wahlurne. In Niedersachsen können Wahlberechtigte ab 16 schon seit 25 Jahren bei den Kommunalwahlen mitwählen und die jungen Leute nehmen dieses Recht selbstbewusst und gewissenhaft wahr. Es gibt keinen Grund, warum das bei der Wahl zum Bundestag und zum Europa-Parlament nicht gleichermaßen möglich sein sollte. Viele politische Fragen betreffen die Jugendlichen unmittelbar und in der Zukunft, wie zum Beispiel die Bekämpfung der Klimakrise. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft sollen junge Menschen ihre Zukunft auch über die Parlamente mitgestalten können, das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Wie wenig das sichergestellt ist, hat die Corona-Krise einmal mehr deutlich gemacht: Die Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen blieb in der Pandemie weitgehend ungehört. Jugendliche selbst hatten kaum Gelegenheit, im politischen Diskurs ihre Standpunkte darzustellen und Lösungsansätze aktiv mitzugestalten.
Wir wollen das ändern und Jugendlichen mehr Beteiligung ermöglichen, eben auch bei Wahlen. Leider hat die Bundesregierung die Chance vertan, Jugendlichen bereits bei der Bundestagswahl im September das Wahlrecht einzuräumen. Doch beim nächsten Mal soll endlich auch die Stimme der Jugendlichen zählen.
Gleichzeitig wollen wir politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach als auch als Querschnittsaufgabe ausbauen und fördern. Auf diese Weise können Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern und Bürgerinnen werden und früh erfahren, wie sie Demokratie selbst mitgestalten können.
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Die von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwürfe finden Sie hier:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)